Zehnmal größerer Abstand war gefordert
In der Nacht wacht ein Junge auf; sein Zimmer ist verraucht. Er läuft ins elterliche Schlafzimmer und weckt seine Mutter. Der Vater ist zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Die Frau weckt ihren jüngsten Sohn und ihre Tochter. Dann verlässt sie mit den Kindern das Haus und ruft die Feuerwehr.
Die Familie hatte das Fachwerkhaus etwa drei Jahre zuvor gekauft. Darin hatten sich drei Ölöfen befunden, die der neue Hausherr demontierte und gegen Holzöfen ersetzte.
Eine Abnahme der neuen Feuerstellen durch den Bezirksschornsteinfeger habe es nicht gegeben, sagte der Hausbesitzer dem Brandursachenermittler des IFS, der die Schadenstelle später untersuchte. Doch der Schonsteinfeger komme regelmäßig zum Kehren der Schornsteine, versicherte der Mann.
Beides konnte der Bezirksschornsteinfeger bestätigen: Er habe die drei Schornsteine des Hauses in der Regel zweimal jährlich gekehrt. In seinen Unterlagen waren für das Haus allerdings nach wie vor drei Ölöfen dokumentiert. Von dem Umbau wusste er nichts.
Das Feuer war im Wohnzimmer an der Wanddurchführung des Abgasrohres entstanden. Zwischen dem einwandigen Rohr und einem Holzbalken lagen in diesem Bereich lediglich 2 cm. Laut Landesfeuerungsverordnung hätten es mindestens 20 cm sein müssen. Zudem hätte sich um das Abgasrohr in diesem Abstand ein Schutzrohr aus nichtbrennbaren Materialien befinden müssen oder es hätte in dieser Dicke mit nichtbrennbarem Dämmstoff ummantelt sein müssen.
Durch die Strahlungswärme wurde schließlich der Holzbalken in Brand gesetzt. Das Feuer breitete sich anschließend ins Ober- und ins Dachgeschoss des Hauses aus. Glücklicherweise war der Junge rechtzeitig aufgewacht und hatte seine Familie gewarnt.
Solche massiven Unterschreitungen von Mindestabständen zwischen Abgasrohren und brennbaren Baumaterialien stellt das IFS immer wieder an Brandstellen fest. Der Brandausbruch im hier beschriebenen Fall hat nichts mit der Umrüstung vom Ölofen auf einen Festbrennstoffofen zu tun. Das Abgassystem hätte mit dem unterschrittenen Mindestabstand nicht abgenommen werden dürfen. Eine Brandentstehung durch Überhitzung ist in einer solchen Situation vor allem eine Frage der Zeit: Die Zündtemperatur von Holz sinkt, wenn es immer wieder starker Wärme ausgesetzt wird – das Brandrisiko steigt somit im Laufe der Zeit.
Für die ursprünglich nicht fachgerecht ausgeführte Abgasführung konnte der neue Hausbesitzer nichts. Allerdings hätte er den Schornsteinfeger sofort über den Umbau informieren und die neuen Feuerstellen abnehmen lassen müssen.
An dieser Stelle kommen wir zu einem Dilemma, mit dem sich Schornsteinfeger in solchen Fällen konfrontiert sehen: Für die Abnahme der neuen Feuerstätten hätte der Schornsteinfeger auch die Abgasführung überprüfen müssen. Liegt diese aber, wie es häufig ist, zum Teil hinter einer Verkleidung, dann verlässt sich der Schornsteinfeger oft auf die ursprüngliche Abnahme, die möglicherweise ein Kollege durchgeführt hat.
In unserem konkreten Fall heißt das, der Hausbesitzer hat es versäumt, die umgebauten Feuerstätten abnehmen zu lassen. Ob der Schornsteinfeger im Falle einer Abnahme auch die Abgasführung geprüft hätte, ist fraglich. Den tatsächlich brandauslösenden Fehler hat der Schornsteinfeger gemacht, der die unzulängliche Installation ursprünglich abgenommen hat.