Brandstiftung am Bürocontainer
Feuer auf einem Betriebsgelände: Zufällig entdeckt ein Warenlieferant, der am späten Abend auf dem benachbarten Grundstück zu tun hat, den Brand im Bereich eines Bürocontainers und alarmiert die Feuerwehr. Als ein IFS-Gutachter die Schadenstelle später untersucht, kann er beim Betreten des Geländes noch nicht erkennen, wie umfangreich die Brandschäden sind: Von außen sieht der Container fast unversehrt aus, innen aber haben die Flammen vieles zerstört.
Zunächst war man von einem technischen Defekt ausgegangen; das IFS sollte diese Vermutung prüfen. Das kleine Gebäude war über eine Freileitung, die durch das hintere Fenster geführt wurde, von einer benachbarten Halle mit Strom versorgt worden. Drinnen waren über eine Mehrfachsteckdose verschiedene Geräte angeschlossen gewesen. Sowohl die Steckdosenleiste als auch die elektrotechnischen Verbraucher waren allerdings unauffällig. Ins Auge fiel dem Gutachter statt dessen ein Brandschwerpunkt vor dem hinteren Fenster. Nach dem Räumen des Brandschutts zeigten sich dort im Fußbodenbereich stark ausgeprägte Brandspuren.
Analog dazu gab es auch im Außenbereich einen Brandschwerpunkt: Die Rückwand des Containers wies über dem Fenster massive Spuren auf, die durch Brandhitze entstanden waren. Auch direkt über dem Fußboden waren auffällig starke Abbrandspuren zu erkennen, die mit der Brandlast, die sich dort befunden hatte, nicht zu erklären waren. Der Gutachter prüfte die Stelle mit einem Photoionisationsdetektor auf Spuren flüssiger Brandlegungsmittel und bekam von dem Gerät ein deutliches Signal. Die Laboranalyse der Probe, die er an der Stelle entnahm, sollte später bestätigen, dass vor dem Fenster flüssige Brandlegungsmittel verschüttet worden waren. Das Feuer hatte sich am Boden von außen in den Container ausgebreitet. In das kleine Gebäude war der Brandstifter nicht eingedrungen.