Chemische Brandfolgeschäden

Der Schadenbereich beschränkt sich nach einem Feuer zumeist nicht nur auf den Ort, an dem es gebrannt hat. Oft werden große Teile eines Gebäudes und auch Maschinen und Anlagen durch gesundheitsgefährdende und korrosionsfördernde Brandprodukte in Mitleidenschaft gezogen.

Das Ausmaß und die Folgen

Zur Eingrenzung der entstandenen Brandfolgeschäden nehmen die Gutachter Wisch- und Bohrproben und stellen fest, inwieweit Maschinen oder Gebäudeteile durch brandbedingte Schadstoffe in Mitleidenschaft gezogen wurden. Um die Lage schnellstmöglich klären zu können, wird unverzüglich geprüft, ob korrosive Schadstoffe vorhanden sind. Eine gleichzeitig vorgenommene Gefährdungsbeurteilung schafft für die anstehenden Sofort- und Sanierungsmaßnahmen sichere Arbeitsbedingungen. Wichtige Grundlagen bilden hierbei das aktuelle Gefahrstoffrecht und die Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357).

Auftragsbezogen unterbreitet das IFS auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse Vorschläge zu Sofort- und Sanierungsmaßnahmen, zur Entsorgung von Brandstellenabfällen und zum Arbeitsschutz. Sofortmaßnahmen verkürzen Betriebsunterbrechungen und tragen zu einer Minderung des Schadenumfangs bei. Die Sanierungsmaßnahmen sind auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten.

Insbesondere in sensiblen Bereichen, wie hier in einer Grundschule, erstellen die Gutachter des IFS nach einem Brandschaden eine Gefährdungsbeurteilung, teilen Gefahrenbereiche ein und leiten geeignete Sanierungsmaßnahmen ab. Der Sanierungserfolg wird abschließend, basierend auf chemischen Analysen, kontrolliert und dokumentiert.

Auf Wunsch begleitet ein Gutachter die Sanierung und prüft deren Erfolg. Der Sanierungsfortschritt wird dabei anhand der Untersuchung der jeweiligen Schadstoffe messtechnisch dokumentiert.

Insbesondere in sensiblen Bereichen, wie hier in einer Grundschule, ist eine zuverlässige und schnelle Gefährdungseinschätzung wichtig

Die Entsorgung der angefallenen Brandstellenabfälle muss dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den nachgeschalteten Regelwerken gleichermaßen Rechnung tragen. Gleiches gilt für die Entsorgung von Löschwasser. Die Arbeitsschutzmaßnahmen basieren auf der vorgenommenen Gefahrenbereichseinteilung und berücksichtigen weitere, für die Schadenstelle gültige technische Regeln, wie z.B. die TRGS 519 beim Vorhandensein von Asbest.

Alle Erkenntnisse und Empfehlungen werden dem Auftraggeber in Form eines Gutachtens zur Verfügung gestellt.

Kostenoptimierung, aber Schutz für Mensch und Umwelt

Ein Brandfolgeschaden birgt oft erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt. Darum ist eine Übersicht über die entstandenen Gefahrstoffe nicht nur im Hinblick auf Gebäude und Materialien, sondern auch für den Gesundheits- und Umweltschutz notwendig. Zudem hilft die genaue Kenntnis der Brandfolgeschäden, Kosten und Aufwand für die Sanierung und für die Entsorgung des Brandschutts zu optimieren.