Neue Grenzwerte und Schäden an alten Kaminöfen

Verpuffungen und Explosionen jeder Art hinterlassen charakteristische Spuren. Als einem Versicherer eine Verpuffung am Heizeinsatz in einem Einfamilienhaus gemeldet wurde, schickte der zuständige Mitarbeiter die Fotos, die er erhalten hatte, ans IFS. Folgen einer Überdruckwelle konnte der Gutachter darauf nicht erkennen. Wenig später sah er sich die Schadenstelle persönlich an. Der Heizeinsatz befand sich nebst Nachheizkasten im Wohnzimmer in einer Kachelummauerung. In der Schamotteausmauerung des Brennraumes und im Deckel der Kachelummauerung gab es Risse. An den Staubablagerungen der Fugenrisse konnte der Gutachter allerdings erkennen, dass sie schon längere Zeit bestanden, ebenso wie die Risse an den Schamottesteinen.

Die Risse auf der Oberseite des Kachelofens sind älteren Datums.
Die Risse auf der Oberseite des Kachelofens sind älteren Datums.

An der Brennraumtür fehlte eine Schraube. Doch auch das war keine neue Situation, wie die Rußablagerungen am Schraubenloch belegten. Eine weitere Schraube war abgerissen, allerdings nicht durch eine plötzliche Krafteinwirkung, sondern durch Spannungsrisskorrosion. Die Stoßkanten des Heizeinsatzes klafften nicht auseinander, wie man es bei einer Verpuffung im Inneren erwarten würde, und auch die Türen waren nicht verformt. Insgesamt zeigte die Feuerstätte zwar deutliche Alterungsspuren, aber keinerlei Hinweise auf eine erlittene Überdruckwelle.

Auch die Risse in den Schamotten im Brennraum sind gewöhnliche Alterungserscheinungen.
Auch die Risse in den Schamotten im Brennraum sind gewöhnliche Alterungserscheinungen.

Die Anlage war 1987 gebaut worden. Der Eigentümer räumte ein, vom Bezirksschornsteinfeger bereits eine Mitteilung bekommen darüber zu haben, dass sie zum Ende des Jahres stillgelegt werden muss. Die BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) gibt für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die kein Prüfzeichen über die Einhaltung der verschärften Emissionswerte erhalten, die Stilllegung in Abhängigkeit vom Baujahr vor. Die nächste Verschärfung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und bedeutet das Aus für Anlagen aus den Jahren 1985 bis 1995. Diese Perspektive inspiriert möglicherweise, gewöhnliche Alterungserscheinungen in einem anderen Licht zu sehen. Im hier beschriebenen Fall lag zweifellos kein Verpuffungsschaden vor.

Die fehlende Schraube in der Brennraumtür wurde nicht durch eine Druckwelle fortgeschleudert.
Die fehlende Schraube in der Brennraumtür wurde nicht durch eine Druckwelle fortgeschleudert.