Küchenarmatur hält keinen Monat
Noch keinen Monat lag es zurück, dass in der hier betroffenen Etagenwohnung eine neue Küchenzeile eingebaut wurde. Die Spültischarmatur hatte der Mieter selbst gekauft und montiert. Leider währte die Freude über die Neuanschaffung nicht lange, denn nun lief Wasser aus dem Spülenunterschrank und überschwemmte die Wohnung sowie die darunter liegenden Räume: Am Warmwasseranschluss war der Zulaufschlauch abgerissen. Zur Ermittlung der Schadenursache erhielt das IFS die Armatur aus verchromtem Messing nebst Anschlussschlauch. Der Schlauch vom Kaltwasseranschluss fehlte, war aber auch für die Untersuchung nicht von Bedeutung.
Das Bild links zeigt die Bruchstelle: Der Anschlussstutzen ist in einer Nut kurz hinter dem Gewinde rundum abgebrochen. Eine O-Ringdichtung, die sich ursprünglich in der Nut befunden hatte, ist wie der Kaltwasserschlauch nicht im IFS angekommen. Auf dem kleinen Foto ist der Blick auf das Armaturgehäuse zu sehen. An der markierten Stelle steckt darin das abgebrochene Teilstück des Anschlussstutzens. Der zuständige Gutachter sah sich den Stutzen und die Bruchflächen näher an: Im Bruchbereich betrug die Wandstärke des Messing-Bauteils mit einem Durchmesser von 8,3 mm nur knapp 0,6 mm. Das ist sehr dünnwandig.
Durch eine sehr geringe Materialstärke wird der entsprechende Bereich bei der Montage und im Betrieb stark belastet Zugspannungen entstehen. Zugspannungen im Messing führen in der Regel zu Spannungsrisskorrosion, und genau die hatte zum Bruch des Anschlussstutzens geführt. Neben der zu geringen Wandstärke fand der Gutachter noch weitere Produktmängel: Bei der elektronenmikroskopischen Untersuchung der Bruchflächen zeigten sich Hohlräume im Messing, die bei der Herstellung entstehen können. Auch diese Einschlüsse hatten das Material geschwächt und die Entstehung von Zugspannungen begünstigt. Zudem entsprach die Materialzusammensetzung keiner bekannten Messinglegierung und war damit für Trinkwasserinstallationen nicht geeignet. Das IFS hatte die Armatur in der originalen Verpackung erhalten. Demnach wurde sie von einem chinesischen Hersteller produziert. Prüfzeichen, die eine Eignung für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen angezeigt hätten, gab es nicht. Ein Fachbetrieb hätte die Installation der Armatur ablehnen müssen; der Mieter, der in diesem Fall selbst zur Werkzeugkiste gegriffen hatte, konnte die mangelhafte Produktqualität sicher nicht erkennen.