Alter Rückruf von Bosch-Siemens: noch nicht alle Kunden erreicht
Von einem schweren Brandschaden wurden die Bewohner eines Reihenendhauses ereilt, in dem erst kurze Zeit vorher die Küche fertiggestellt worden war. Genau in dieser Küche brach der Brand aus und beschädigte zwei Stockwerke. Am Schadentag war die Familie noch bis kurz vor dem Brandausbruch im Haus. Den Geschirrspüler hatte sie an diesem Tag zwei Mal benutzt. Nur eine halbe Stunde nach dem Verlassen des Hauses riefen Nachbarn nicht nur die Feuerwehr – sondern auch die Hausherrin an ihrem Arbeitsplatz an und informierten sie, dass es in ihrem Zuhause brenne. Es dauerte mehr als zwei Stunden, bis die Einsatzkräfte das Feuer unter Kontrolle gebracht hatten. Ein Gutachter des IFS untersuchte später die Brandstelle: Die Küche im 1. OG war vom Wohnzimmer mit einer Leichtbauwand abgetrennt. Diese war durch das Feuer fast vollständig zerstört worden. Obwohl auch im Wohnzimmer starke Schäden vorlagen, ließ sich doch feststellen, dass der Brand im Bereich der Küchenzeile ausgebrochen war.
Die Hausherren berichteten, dass beim Einbau der Küche eine Verteilerdose in einer Wand angebohrt worden war. War das die Ursache des Unglücks? Der Gutachter nahm die Dose unter die Lupe: Die Bohrung war entlang der Außenseite erfolgt und hatte keine der Kabelisolierungen beschädigt – damit war sie nicht schadenursächlich. Im Brandschutt fand der Gutachter zahlreiche Elektrogeräte, die er als Brandursache ausschließen konnte. Jedoch zeigten die Brandspuren an der Arbeitsplatte, an den Unterschränken und im Fußboden in die Richtung des Verursachers: Die Geschirrspülmaschine. Eindeutig war der Brand von hier ausgegangen. Die Maschine wurde asserviert und im Labor weiter untersucht. Bei der Altersangabe des gebraucht eingebauten Gerätes sollten sich die Bewohner gehörig verschätzt haben: Sie waren der Meinung, dass dieses erst ca. 4-5 Jahre alt war, als es in die neue Küche eingebaut wurde. Die Untersuchung im IFS-Labor ergab allerdings, dass es schon 14 Jahre alt war und somit in einen Zeitraum fiel, der im Hinblick auf eine Brandgefahr von besonderem Interesse sein sollte.
Die Laboruntersuchung zeigte einen Brandschwerpunkt an der Gerätetür, im Bereich der Bedieneinheit. Nach dem Zerlegen der Tür konnten die Reste einer dort vorhandenen stark brandbetroffenen Platine freigelegt und näher untersucht werden. Dabei wurden eindeutige Belege für eine Brandentstehung in diesem Bereich gefunden. Für Geschirrspüler dieses Typs und Baujahres hat der Hersteller Bosch-Siemens im Jahr 2013 einen Rückruf bekanntgegeben. Die Geräte können aufgrund eines Fehlers eines elektronischen Bauteils im Bedienfeld überhitzen. Im IFS wurden bereits zahlreiche brandursächliche Geräte untersucht, die diesem Rückruf zuzuordnen sind. Das Spurenbild glich dem des hier untersuchten Geschirrspülers. Leider hat der Rückruf noch immer nicht alle Besitzer von potentiell betroffenen Geräten erreicht, so dass die Brandgefahr weiterhin besteht. (Ma) https://www.ifs-ev.org/fast-zehn-millionen-kunden-informierten-sich-bisher/