Zwei Fachbetriebe ignorieren die Herstellervorgaben

In einem Einfamilienhaus war es durch eine undichte Abwasserhebeanlage zu einem Wasserschaden gekommen. Eigentlich sollte das gar nicht möglich sein, weil es sich um eine „geschlossene Hebeanlage“ handelte, die auch bei einem Ausfall der Pumpe dicht ist und lediglich zu einem Rückstau in die angeschlossenen Leitungen führt. Die Anlage wurde zur Untersuchung ins IFS geschickt. Im Keller des Hauses hatte sie das Kondensat einer Heizung und das Regenerationswasser einer Enthärtungsanlage gefördert. Die Untersuchung zeigte, dass der Pumpenmotor durch einen elektrischen Fehler ausgefallen war. Doch warum war das Wasser aus der geschlossenen Anlage in den Keller ausgetreten?

Der Deckel sitzt schief auf der Hebeanlage.
Der Deckel sitzt schief auf der Hebeanlage.

Die Ursache zeigte sich schon beim Auspacken des Asservates: Der Deckel war nicht richtig in seine Halter eingerastet und saß schräg auf dem Gehäuse der Hebeanlage. Die darin liegende Dichtung war ebenfalls aus ihrer Nut gedrückt und konnte das Gehäuse so nicht abdichten. Als die Pumpe ausfiel, stieg das Wasser in der Anlage an und lief aus dem undichten Deckel heraus. Anhand der Salzausblühungen im Keller war zu erkennen, dass dieses schon über einen längeren Zeitraum geschehen war. Acht Jahre vor dem Schaden war die Hebeanlage von einem Fachbetrieb eingebaut und in den Jahren danach auch gewartet worden. Drei Jahre vor dem Schaden wechselte der Hauseigentümer den Klempner. Der neue Fachmann hatte bei der letzten Wartung den Deckel nicht wieder richtig aufgesetzt und so letztlich den Schaden verursacht.

Auch auf der Rückseite sind die beiden Klippverschlüsse des Deckels nicht vollständig eingerastet.
Auch auf der Rückseite sind die beiden Klippverschlüsse des Deckels nicht vollständig eingerastet.

Was jedoch beiden Fachfirmen entgangen war: Diese Anlage war nur für häusliches Abwasser aus Waschbecken u. Ä. geeignet. Auch das neue Gerät, das der Klempner nach dem Schaden eingebaut hatte, war laut Herstellerangaben für Heizungskondensat und Wasser aus einer Enthärtungsanlage ungeeignet. Diese sind sehr korrosiv und führen häufig zu Pumpenausfällen. Die Gutachterin empfahl daher dringlich, auch die neue Anlage wieder auszubauen und gegen einen kondensat- und salzwasserbeständigen Typ auszutauschen. Darüber hinaus verwies sie auf die hierfür einschlägige EN 12056-4, die Vorgaben für Wartungen durch Fachbetriebe aber auch für monatliche Inspektionen durch den Betreiber – hier den Hauseigentümer – enthält. (Ma)

Die Dichtung des Deckels (rote Pfeile) ist aus der Nut (grüne Pfeile) herausgedrückt
Die Dichtung des Deckels (rote Pfeile) ist aus der Nut (grüne Pfeile) herausgedrückt