Bei Auffälligkeiten zügig handeln
Ein Hauseigentümer stellte an seiner Anlage zur Speicherung von Solarstrom über mehrere Tage auffälliges Ladeverhalten fest. Schließlich zeigte die Gesamtladeanzeige eine konstante Linie bei 50 Prozent. Am nächsten Morgen schien alles wieder in Ordnung zu sein – bis ein Knall aus dem Keller zu hören war. Schon beim Auftreten des ungewöhnlichen Ladeverhaltens hatte der Mann den Hersteller der Anlage kontaktiert. Dieser empfahl zunächst einen Neustart des Systems, doch das veränderte die Situation nicht wesentlich.
Obgleich der Hauseigentümer auf eine andere Anlage umsteigen wollte, plante der Hersteller nun den Austausch eines der drei Lithium-Akkumulatoren des Speichers, der erst im Jahr zuvor installiert worden war. Für diese Reparatur habe er frühestens in einer Woche Zeit, teilte der beauftragte Elektriker dem Hausherrn telefonisch mit. Wie sich herausstellte, sollte das zu spät sein. Am Schadentag schien die Anlage zunächst wieder einwandfrei zu funktionieren. Doch am Abend trat an der Steuerungsplatine ein Defekt auf, in dessen Folge es zum Brandausbruch an einem der Akkus kam. Das stellte ein IFS-Gutachter bei der Brandursachenermittlung fest.
Dieser Schaden hatte sich durch das ungewöhnliche Ladeverhalten rechtzeitig angekündigt. Im Fehlerfall ist es wichtig, möglichst schnell zu reagieren. Anlagen und Geräte mit Lithium-Akkutechnologie betrifft diese Dringlichkeit in besonderer Weise, da ein technischer Defekt zum thermischen Durchgehen des Akkus führen kann. Abhängig vom Ladezustand besteht dabei ein erheblichen Brandrisiko. (is)
Informationen zum Brandrisiko durch Lithium-Akkumulatoren finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/feuerschaeden/lithium-akkus/