Vom Abrutschen einer Abwasserleitung
Ein Jahr nachdem die Teeküche in einem Büro in Betrieb genommen wurde, machte sich eine umfangreiche Durchfeuchtung in den umliegenden Räumen und im Stockwerk darunter bemerkbar.
Die Leckage befand sich in der Abwasserleitung des Spültisches. Die Leitung verlief vom Spülenunterschrank in die Vorwand und dort zunächst vertikal nach unten. An dieser Stelle hatte sich die Verbindung zwischen zwei Rohrbögen getrennt. Grund dafür waren zwei gravierende Installationsfehler.
Die beiden Kunststoffbögen wurden zwar vom selben Hersteller gefertigt, gehörten aber zu unterschiedlichen Installationssystemen. Der weiter oben verbaute 87,5°Bogen hatte einen 6 mm geringeren Durchmesser als der darunter verbaute 45°-Bogen.
Die beiden Bauteile waren mit einem Spannverbinder zusammengefügt worden. Für eine kraftschlüssige Verbindung hätte der Monteur hier jedoch einen passenden Übergangsverbinder verwenden müssen. Der Hersteller hat ein passendes Bauteil im Programm.
Der zweite Installationsfehler betraf die Befestigung der Leitungen. Den 87,5°-Bogen, der direkt an der Öffnung der Vorwand lag, hatte der Handwerker korrekt an einem Metallträger der Wand befestigt. Im weiteren Verlauf hatte er die Abwasserleitung aber mit Schellen an der dahinter verlaufenden Trinkwasserinstallation befestigt.
Die Abwasserleitung hing also an der Trinkwasserleitung, die ihrerseits nicht mit Schellen an der Vorwandinstallation befestigt wurde. Diese „fliegende“ Installation ist nicht zulässig. Rohrleitungen müssen am Baukörper befestigt werden, nicht an anderen Leitungen.
Durch das Gewicht nach unten gezogen, rutschten die beiden nicht fachgerecht verbundenen Rohrbögen auseinander.
Da der Schaden in der Vorwand lag, wurde er nicht sofort bemerkt. Das geschieht häufig bei Leckagen in verdeckten Bereichen der Installation und vergrößert das Schadenausmaß oft erheblich. (is)