Nur durch Nachlässigkeit zu erklären
Ein ärgerlicher Schaden: Ausgehend von einem unter Putz installierten Wasserzähler gelangte Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt in eine Vorwand. An den Rohren entlang lief es in den Fußboden des neu gebauten Hauses. Die betroffene Messkapsel wurde samt Flachdichtung zur Ermittlung der Schadenursache ins IFS geschickt. Das Unterteil des Wasserzählers war hingegen noch am Schadenort verbaut.
Eine Gutachterin schraubte die Messkapsel mit der Dichtung im Labor auf ein kompatibles Unterteil und führte eine Dichtigkeitsprüfung durch. Es gab keine Leckage die Kapsel war vollkommen in Ordnung. Das Messinggewinde war jedoch dunkel verfärbt, und am Übergang gab es weiße Ablagerungen. Zum Teil zeigte das Messing in diesem Bereich auch die typische rötliche Verfärbung, die eine Entzinkung des Materials belegt.
Die Verfärbungen und Ablagerungen zeigten an, dass am Gewinde über einen langen Zeitraum Wasser ausgetreten war. Die Leckage ließ sich durch zwei Montagefehler erklären, die für den Monteur beide wenig schmeichelhaft sind: Entweder hatte er die Messkapsel auf ein nicht kompatibles Unterteil geschraubt, so dass eine wasserdichte Verbindung überhaupt nicht möglich war. Oder er hatte sie schlichtweg nicht ausreichend in das Unterteil eingeschraubt. In jedem Fall hat hier selbst ein Mindestmaß an Sorgfalt gefehlt.