Väterchen Frost und seine Spuren
Ein Taxiunternehmer erwarb ein dreistöckiges Einfamilienhaus und wollte es sanieren. Der Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen sollte sich allerdings durch einen Wasserschaden erheblich vergrößern.
Bis zum Beginn der Arbeiten bewohnte er das Gebäude nur sporadisch, indem er circa zwei- bis dreimal pro Woche dort schlief – so gab er zumindest später an. Als er dann Ende März ins Haus kam, soll Wasser aus einem Durchlauferhitzer im Dachgeschoss sowie im Keller ausgetreten sein. Nur zwei Tage vorher wollte er noch im Haus gewesen sein und dabei keine Auffälligkeiten bemerkt haben.
Als unser Gutachter die Schadenstelle untersuchte, fand er die Folgen des Wasseraustritts im gesamten Gebäude vor. Aber auch weitere Spuren, die belegten, dass in allen Stockwerken Frost eingewirkt hatte. Neben dem beschädigten Durchlauferhitzer aus dem Dachgeschoss und einem aufgerissenen Druckminderer aus dem Keller waren im Erdgeschoss Armaturenanschlüsse der Waschbecken aus den Eckventilen herausgedrückt worden und ein Ablaufsiphon geplatzt. Mehrere Plattenheizkörper zeigten Spuren eines zu hohen Innendrucks – einer war sogar geplatzt. Die augenfälligste Dokumentation des Überdrucks zeigte sich an dem Manometer des Druckminderers im Keller: Es war überdreht und nicht mehr funktionsfähig. Der Zeiger war bei einem Überdruck von mehr als 10 bar am Anschlag stehengeblieben.
Die für solche Schäden erforderlichen Drücke können in Installationen nur durch Frosteinwirkung entstehen. Das Gebäude muss vollständig durchgefroren gewesen sein. Eine Temperaturrecherche ergab, dass circa dreieinhalb Wochen vor der Schadenfeststellung die äußeren Bedingungen dafür gegeben waren. Dieser Zeitraum passte auch zu den Berechnungen, die der Gutachter zu der ausgetretenen Wassermenge und zur Austrittsrate anstellte.
Was allerdings gar nicht passte, waren die Angaben des Hausbesitzers zu seiner Anwesenheit in dem Gebäude: Es war unter Berücksichtigung der getroffenen Feststellungen und Berechnungen nicht möglich, dass er zwei Tage vor dem Entdecken des Schadens vor Ort war.
Immobilien müssen im Winter vor Frost geschützt werden. Anderenfalls sind wasserführende Installationen gefährdet. Wie Sie das richtig machen, erfahren Sie in unserem kostenlosen Wintercheck. (Ma)