Sauna im Dauerbetrieb
Zum Glück sah ein Nachbar den Rauch, der aus dem Kellerfenster eines Wohnhauses quoll, und rief sofort die Feuerwehr. So waren die Einsatzkräfte früh genug vor Ort, um den Brand auf die Saunakabine im Keller einzugrenzen.
Als das Feuer ausbrach, war niemand zu Hause. Der Mieter hatte die Sauna am späten Vormittag genutzt und am Nachmittag das Haus verlassen. Zur Brandentstehung kam es am Abend.
Offenbar hatte der Mann vergessen, den Saunaofen auszuschalten. Das IFS untersucht häufig Saunabrände, und oft ist die Ursache, dass etwas Brennbares auf dem Saunaofen lag. Das war hier allerdings nicht so. Der Ofen hatte über viele Stunden durchgeheizt. Dadurch kam es allmählich zur Überhitzung von Material in der Umgebung.
Zwar befand sich an der Wand hinter dem Ofen ein Stahlblech, doch auch das schützt die dahinter liegenden Holzbauteile nicht beliebig lange. Nach der DIN EN 60335-2-53 muss darum ein Zeitschalter installiert sein, der die Betriebszeit eines Sauna-Heizers auf sechs Stunden begrenzt. Eine solche Sicherheitseinrichtung gab es in diesem Fall nicht.
Die Sauna war zehn Jahre zuvor gebraucht gekauft und, was die Elektrotechnik angeht, eher mit Kreativität als mit Fachwissen installiert worden. Der Sauna-Heizer, wie die Norm den Ofen selbst nennt, funktionierte zwar, doch die ebenfalls geforderten Regel- und Steuereinrichtungen fehlten.
Einen Schutztemperaturbegrenzer gab es zum Beispiel nicht. Es war überhaupt keine Temperatursteuerung vorhanden. Dem Geiste des Minimalismus konsequent folgend, hatte man auch einen Einschalter weggelassen und den Saunaofen einfach über den Leitungsschutzschalter eingeschaltet. Das Ein- und Ausschalten über die „Sicherung“ verstößt gegen die DIN VDE 0100-530, wäre aber sicher noch eine Weile gutgegangen, hätte der Mieter nicht vergessen, den Ofen wieder auszuschalten. (is)