IFS-Wintercheck

Viele Schäden in und an Wohngebäuden werden durch Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungen verursacht. Die betroffenen Immobilienbesitzer sind häufig überzeugt, alles Notwendige getan zu haben, um ihr Haus vor einem solchen Schaden zu schützen. Wir haben hier typische Schwachstellen aufgelistet. Haben Sie an alles gedacht?

Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren helfen, Frostrisiken einzuschätzen. Vorsicht ist geboten, wenn sich etwas verändert. Eine neue Heizung, die effizienter arbeitet, schützt sich selbst möglicherweise nicht mehr durch Wärmeverluste: Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden.

Neue, zusätzliche Fenster im Dach können die Temperaturverhältnisse im Haus ebenfalls beeinflussen. Wenn erwachsene Kinder das Haus verlassen, werden bestimmte Räume möglicherweise nicht mehr häufig genutzt. Dennoch müssen sie in einer Frostperiode ausreichend beheizt werden, um die Leitungen zu schützen.

Achten Sie also auf Veränderungen in Ihrem Haus, und überlegen Sie, welche Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse sich ergeben können.

Typisches Bild eines Frostschadens: Das Kupferrohr ist aufgewölbt und aufgeplatzt.
In vielen Häusern liegen Rohre, Bauteile und Armaturen in frostgefährdeten Bereichen. Langfristig sollten sie entfernt oder die Bereiche vom Fachmann frostsicher gemacht werden.

Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet. Wie effizient eine Wärmedämmung ist, kann der Laie oft nicht beurteilen. Lassen Sie dies daher einen Fachmann einschätzen – zum Beispiel wenn Sie für Ihr Haus einen Energiepass erstellen lassen.

Unsere Checkliste hilft, frostgefährdete Bereiche in Ihrem Haus zu identifizieren. Langfristig können Änderungen an der Installation ratsam sein. Wir beschreiben außerdem, was Sie kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern.

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So schützen Sie unbeheizte Gebäude vor einem Frostschaden

Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden. Achten Sie darauf, dass die Entleerung vollständig durchgeführt wird und die Leitungen trockengeblasen werden. Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert.

Ebenso muss die gesamte Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.

Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.

Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.