Licht ausschalten nicht vergessen
Weil aus dem Dachgeschoss Rauch kam, rief ein Mieter die Feuerwehr. Er selbst wohnte im Erdgeschoss des Hauses. Die Dachgeschosswohnung wurde nur gelegentlich von den Hauseigentümern genutzt. So musste die Feuerwehr die Wohnungstür aufbrechen, um den kleinen Brandherd im Schlafzimmer zu löschen und die Räume zu lüften. Sie sei seit zwanzig Tagen nicht mehr in der Wohnung gewesen, berichtete die Hausbesitzerin später. Bevor sie ging, habe sie die elektrischen Rollläden geschlossen, Stromverbraucher vom Netz getrennt, das Licht und sogar die Sicherungen in der Elektrounterverteilung ausgeschaltet.
Gebrannt hatte es ausschließlich im Schlafzimmer, und dort gab es einen klaren Brandschwerpunkt: Die Bodendielen waren an der Stelle, an der das Doppelbett gestanden hatte, stark verbrannt. Der Bereich ließ sich sogar noch weiter eingrenzen auf den Fußteil des Bettes, über dem eine Deckenleuchte gehangen hatte. Sie wurde über eine Wechselschaltung mit einem Schalter neben der Tür und einem weiteren Schalter oberhalb des Bettes betätigt. Der Gutachter konnte feststellen, dass die Leuchte zum Schadenzeitpunkt eingeschaltet war.
Mindestens zwei Sicherungen waren zur Brandzeit eingeschaltet, wie die Untersuchung zeigte. Offenbar hatte die Hauseigentümerin doch nicht alles ausgeschaltet, bevor sie die Dachgeschosswohnung verließ. Das Licht im Schlafzimmer hatte sie auf jeden Fall vergessen, und so brannte die Lampe 20 Tage durchgehend. Dadurch war entweder das Leuchtmittel geplatzt, und heiße Bruchstücke fielen auf das darunter stehende Bett. Oder die Lampe selbst wurde durch die dauerhafte Abwärme thermisch aufbereitet und geriet schließlich in Brand. Nicht nur im Hinblick auf den Stromverbrauch gilt: Licht ausschalten nicht vergessen!