Ein Blick in den ausgebrannten Stall; im Vordergrund sieht man die geschmolzene Kunststoff-Folie herunterhängen.

Zu viel Tierliebe

Die betroffene Familie aus diesem Schadenfall hat es sehr gut gemeint mit ihren pelzigen Freunden. 10.000 Euro kostete der Stall, den ihre fünf Kaninchen immerhin ein Jahr nutzen konnten, bevor das Glück ein infernales Ende nahm. Die Nachbarn bemerkten das Feuer, als die Familie nicht zu Hause war. Ein Übergreifen der Flammen auf das benachbarte Wohnhaus konnte verhindert werden, doch der Stall brannte aus, und auch die Tiere verbrannten.

Ein Blick in den ausgebrannten Stall; im Vordergrund sieht man die geschmolzene Kunststoff-Folie herunterhängen.
Ein Blick in den ausgebrannten Stall; im Vordergrund sieht man die geschmolzene Kunststoff-Folie herunterhängen.

Bei der Untersuchung der Schadenstelle wiesen die Spuren zunächst in Richtung Brandstiftung. Denn der Photoionisationsdetektor (PID) gab deutliche Signale, und der IFS-Gutachter fand zwei räumlich voneinander getrennte Brandherde. Für beides gab es allerdings eine andere Erklärung: Die Stallgitter waren mit einer Kunststoff-Folie abgedeckt gewesen, die durch die Brandhitze geschmolzen war. Wie die Laboruntersuchung des Brandschutts zeigte, enthielt diese geschmolzene Kunststoff-Folie Bestandteile die auch mit dem PID detektiert werden können. Von einem Brandherd zum anderen wurde das Feuer von einem der Tiere übertragen.

Eine der beiden Wärmelampen hängt noch im Stall und zeigt, dass die Mindestabstände eingehalten wurden.
Eine der beiden Wärmelampen hängt noch im Stall und zeigt, dass die Mindestabstände eingehalten wurden.

Ausgelöst wurde es von einer Wärmelampe. Damit die Kaninchen nicht frieren müssen, liefert der Hersteller des Stalles denselben mit zwei Wärmelampen aus, die an Ketten aufgehängt werden. Eine der beiden Lampen hing noch an ihrem Platz und belegte, dass die Mindestabstände zur Streu am Boden eingehalten wurden. Auch die vorgeschriebenen Schutzkörbe waren der Spurenlage nach vorhanden. Bei den Lampen handelte es sich um Rotlichtstrahler mit 175 W und einem Schutzkorb. Weil aber das rote Licht als störend empfunden wurde, hatten die Tierfreunde das Leuchtmittel gegen einen Dunkelstrahler ausgetauscht – mit 250 W. Für diese Leistung war die Lampe nicht vorgesehen, und darum kam es an der Fassung zu einer Überhitzung. Die brennende Lampe stürzte schließlich ab und setzte die Einstreu des Stalles in Brand. Für Leuchtmittel über 175 W werden spezielle Lampen mit offen gestalteten Fassungen angeboten, um eine Überhitzung in diesem Bereich zu verhindern. Das muss man nicht wissen, um ein Leuchtmittel in eine Fassung zu schrauben. Wichtig ist aber, sich an die Herstellerangaben auf den Lampen, insbesondere auch zur maximalen Leistung der Leuchtmittel, zu halten.

Im Brandschutt findet der Gutachter die zweite Wärmelampe.
Im Brandschutt findet der Gutachter die zweite Wärmelampe.