
Das Licht auf dem Dachboden vergessen
Als am frühen Nachmittag die Feuerwehr zu einem Jugendzentrum gerufen wurde, befand sich niemand in dem zweigeschossigen Haus. Es brannte vor allem im Dachgeschoss, und ein Teil des Daches wurde dabei zerstört. Durch eine Durchbrennung im Fußboden konnten sich die Flammen auch auf das darunter liegende Obergeschoss ausbreiten und verursachten auch dort kleinere Schäden. Entstanden war das Feuer auf dem Dachboden, der als Lager genutzt wurde, und dort in einem Bereich, der mit Leichtbauwänden abgeteilt war. Von letzteren waren nur noch die Metallständer übrig. Inmitten dieses kleinen Raumes lag die einzige Durchbrennung im Fußboden.

In diesem Schadenschwerpunkt fand der IFS-Gutachter eine Leuchtstoffröhrenlampe, die am Rande der Durchbrennung im Brandschutt lag. Dem Spurenbild nach musste das Feuer an diesem Punkt entstanden sein. Eine Laboruntersuchung sollte das bestätigen. Zu der Lampe gehörten zwei Vorschaltgeräte, die auffällig unterschiedliche Schädigungen zeigten: Eines war rußgeschwärzt, das andere weiß, ausgeglüht und verbogen.

Im zweiten Vorschaltgerät mussten sehr hohe Temperaturen geherrscht haben, die das Metallgehäuse verformt hatten. Auch das Fehlen von Rußablagerungen ist ein Beleg für die starke Hitzeeinwirkung. An den Adern der internen Verdrahtung der Leuchte fand der Gutachter im Bereich dieses Vorschaltgerätes Schmelzspuren, die durch einen Kurzschluss entstanden waren: Ein technischer Defekt in der Lampe hatte das Feuer ausgelöst. Entgegen der Angaben, war die Lampe zum Schadenzeitpunkt eingeschaltet. Jemand muss vergessen haben, das Licht auf dem Dachboden auszuschalten. Richtig angeschlossene Deckenleuchten – ganz gleich mit welchem für die Leuchte geeigneten Leuchtmittel – können nur durch einen technischen Defekt in Brand geraten, wenn sie eingeschaltet sind. Es lohnt sich folglich nicht nur im Hinblick auf die Stromrechnung, das Licht auszuschalten, wenn man das Haus verlässt.
