Ist Ihr Ofen fit für die Heizsaison

In der kalten Jahreszeit gemütlich vor dem warmen Kaminofen sitzen – welcher Ofenbesitzer freut sich nicht darauf? Damit es bei diesem Vergnügen nicht zu einem ungewollt großen Feuer kommt, müssen ein paar Regeln eingehalten werden. Diese sind in den Feuerungsverordnungen der Länder festgelegt. Zum Glück muss man sich nicht selbst mit den Vorschriften auskennen, sondern kann sich auf seinen Bezirksschornsteinfeger verlassen. Dieser muss die Feuerstätte vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig im Rahmen einer Feuerstättenschau überprüfen.

Rechts des Ofens ist der Bodenbelag am stärksten verbrannt.
Rechts des Ofens ist der Bodenbelag am stärksten verbrannt.

Im hier beschriebenen Schadenfall war das leider vom Hausbesitzer nicht veranlasst worden und ein dadurch unentdeckter Mangel führte prompt zum Brand: Der neue Besitzer hatte sein Einfamilienhaus erst zwei Monate zuvor gekauft und renovierte es nun fleißig. Weil es schon recht kalt war, feuerte er zum Beheizen der Räume den im Wohnzimmer stehenden Kaminofen an und verließ das Haus. Zwei Stunden später brannte das Wohnzimmer. Der IFS-Gutachter konnte bei seiner Untersuchung den Brandentstehungsort rasch auf das Umfeld des Ofens eingrenzen: Rechts daneben war der Bodenbelag aus Holzdielen und OSB-Platten stark verbrannt. Der Ofen selbst stand diagonal auf einer etwa 110 cm x 110 cm großen, gefliesten Fläche. Die genügte aber nicht.

Die Dichtschnur der Scheibe ist an zwei Stellen verrutscht.
Die Dichtschnur der Scheibe ist an zwei Stellen verrutscht.

Weil z. B. beim Anschüren eines Ofens oder beim Entleeren der Ascheschublade unbemerkt Glutpartikel auf den Boden fallen können, schreibt die Landesbauordnung hier aus gutem Grund einen Sicherheitsbereich vor, in dem brennbare Bodenbeläge mit nichtbrennbaren Baustoffen abgedeckt werden müssen. Dieser Belag muss vor der Ofentür mindestens 50 cm und zu den Seiten mindestens 30 cm breit sein. Im vorliegenden Fall waren es aber nur ca. 10 cm bis zum Holzfußboden. Ein weiterer Mangel zeigte sich an der Abdichtung der Brennraumscheibe: An zwei Stellen waren die Dichtschnüre aus ihrer Position verschoben, so dass hier ein offener Spalt vorhanden war. Die Ursache der Brandentstehung war eindeutig: Beim Anschüren des Ofens oder durch einen Spalt an der Brennraumscheibe waren glimmende Partikel aus dem Ofen herausgefallen und hatten unbemerkt den Brand des hölzernen Fußbodens initiiert. Der Hausbesitzer hätte vor der Inbetriebnahme des Ofens eine Abnahme durch den Schornsteinfeger beauftragen müssen. Dieser hätte ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht. (Ma)

Mindestens der rot markierte Bereich hätte mit einer Abdeckung aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein müssen.
Mindestens der rot markierte Bereich hätte mit einer Abdeckung aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein müssen.