Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger

Für Brände durch Kamin- und Kachelöfen gibt es zwei typische Ursachen. Immer mehr ältere Anlagen müssen außerdem stillgelegt werden

Für die eigentliche Beheizung sind Kamin- und Kachelöfen heute meist nicht von großer Bedeutung. Und doch gibt es in Deutschland rund elf Millionen sogenannte Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weiß. Das Knistern des Feuers und die direkte Wärme schaffen eine gemütliche Atmosphäre an grauen Tagen und langen Winterabenden. Allerdings ist die Strahlungswärme auch genau das, was zum Problem wird, wenn man sie unterschätzt.

Ein Schadenszenario, dem die Brandursachenermittler des IFS häufig begegnen, ist der Korb mit Brennholz, der zu nah am Ofen gestanden hat. Auch Polstermöbel werden manchmal nicht weit genug vom Kaminofen aufgestellt. Wie groß der Abstand mindestens sein muss, variiert stark von Anlage zu Anlage und steht in der Bedienungsanleitung. Dort beschreiben die Hersteller außerdem die korrekte Befeuerung. Um eine Brandentstehung zu vermeiden, müssen auch diese Hinweise unbedingt befolgt werden. Wird ein Ofen falsch befeuert, so kann die Nennwärmeleistung erheblich überschritten werden. „Dann steigt auch die Strahlungswärme und damit die Gefahr, dass Gegenstände in der Nähe entzündet werden“, erklärt IFS-Geschäftsführer Dr. Hans-Hermann Drews.

Wenn der Korb mit dem Brennholz zu nah am Ofen steht, kann es gefährlich werden.
Wenn der Korb mit dem Brennholz zu nah am Ofen steht, kann es gefährlich werden.

Brandausbruch mit Zeitverzögerung

Die zweite typische Brandursache im Zusammenhang mit Kamin- und Kachelöfen entsteht schon bei der Montage eines Ofens und der Installation der Abgasanlage. Denn oft werden dabei die Mindestabstände nicht eingehalten. Nach der Inbetriebnahme können durchaus Jahre mit scheinbar problemloser Nutzung vergehen, bevor es zu Überhitzungen an Bauteilen kommt. Wie viel Raum zwischen dem Ofenrohr und brennbaren Baustoffen liegen muss, hängt ebenfalls von der Anlage ab. Die Angaben sind in den Feuerungsverordnungen der Bundesländer festgelegt. Ob sie eingehalten wurden, prüft der Schornsteinfeger bei der Abnahme des Ofens. Die Betriebs- und Brandsicherheit muss vom Fachmann darüber hinaus zweimal innerhalb von sieben Jahren bei der sogenannten Feuerstättenschau überprüft werden. „Am besten sollte man den Schornsteinfeger fragen, was für den jeweiligen Kamin oder Ofen notwendig ist“, rät Drews. „Eine falsch installierte Anlage oder nicht gekehrte Abgaswege bedeuten eine erhebliche Brandgefahr“.

Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 erstellt wurden, mussten übrigens bis spätestens Ende 2020 stillgelegt werden. Grund ist eine Verschärfung der Emissionswerte, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Eigentümer sollten von ihrem Schornsteinfeger rechtzeitig einen Hinweis auf die Neuregelung erhalten haben. Die Grenzwerte sind der BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) festgelegt. Sie sieht eine weitere Verschärfung der Emissionswerte mit Beginn des Jahres 2025 vor. Bis dahin müssen auch Einzelraumfeuerstätten stillgelegt werden, die bis einschließlich 21.03.2010 erstellt wurden.