Indirekte Beleuchtung – direkte Brandgefahr

Blick von der Küche in den Wohnbereich: An der markierten Stelle hat das Sofa gestanden.
Blick von der Küche in den Wohnbereich: An der markierten Stelle hat das Sofa gestanden.
Eine halbe Stunde nachdem sie schlafen gegangen waren, wurden die Bewohner einer Dachgeschosswohnung wieder geweckt: Die Wohnküche brannte lichterloh.

Als ein IFS-Gutachter die Schadenstelle später untersuchte, konnte er einen Brandschwerpunkt an einem Sofa ausmachen, das vor einer Wand unter der Dachschräge gestanden hatte. Von dem Möbel waren nur ein paar metallene Reste übrig geblieben.

Auch in der Nachbarwohnung standen zwei Lampen hinter dem Sofa (Pfeile). Eine davon asserviert der Gutachter für eine Laboruntersuchung.
Auch in der Nachbarwohnung standen zwei Lampen hinter dem Sofa (Pfeile). Eine davon asserviert der Gutachter für eine Laboruntersuchung.
Bei dieser Untersuchung bekam der Brandursachenermittler eine sehr komfortable Hilfestellung, die es ermöglicht, die Brandgefahr und die Schadenentstehung hier besonders anschaulich zu zeigen. Die Nachbarwohnung war nämlich genau so geschnitten wie die brandbetroffene – nur spiegelverkehrt –, und sie wurde vom Bruder des Geschädigten bewohnt. Auch in seiner Wohnung stand ein Sofa an gleicher Stelle, und beide Brüder hatten hinter dem Sitzmöbel zwei Lampen für eine indirekte Beleuchtung des Raumes aufgestellt.

Auf dem Bild rechts markieren die Pfeile die Stellen, an denen die Lampen platziert wurden. Eine der beiden Lampen steht bei der Aufnahme auf dem Tisch. Diese asservierte der Gutachter für eine Laboruntersuchung.

Mit einer Wärmebildkamera wird im IFS die Temperatur am Leuchtmittel ermittelt.
Mit einer Wärmebildkamera wird im IFS die Temperatur am Leuchtmittel ermittelt.
Eine Leistungsangabe gab es auf dem Halogenleuchtmittel nicht. Doch am oberen Ende des beweglichen Schwanenhalses trug die Lampe den Warnhinweis, einen Mindestabstand von 0,2 Metern zwischen Leuchtmittel und anderen Gegenständen zu beachten.

Mit einer Wärmebildkamera ermittelte der Gutachter eine Temperatur von knapp 220 °C, als die Lampe im Elektrolabor etwa eine halbe Stunde eingeschaltet war. Wenn ein Hitzestau entsteht, kann die Temperatur noch wesentlich weiter steigen. In einem Versuch legte der Gutachter ein Stück Stoff auf die Lampe. Schon nach wenigen Minuten begann es, sich dunkel zu verfärben, und es gab eine Rauchentwicklung.

Außer dem Vergleichsgerät untersuchte er auch die Reste einer der beiden Lampen aus der Brandwohnung. Sie war zum Schadenzeitpunkt eingeschaltet gewesen, wie sich dabei zeigte. Von der anderen Lampe hatten die Flammen für eine Untersuchung nicht genug übrig gelassen.

Das Spurenbild in der Wohnung und die Ergebnisse der Untersuchungen belegten, dass die eingeschaltete Halogenleuchte das Sofa oder etwas anderes Brennbares entzündet hatte. Möglicherweise war ein Kissen oder ein Kleidungsstück hinter das Sofa gefallen oder das Möbel wurde versehentlich in Richtung Lampe verrückt. Vielleicht war der Mindestabstand auch von vornherein zu gering bemessen.

Eine solche Brandentstehung gehört zu den häufig auftretenden Schadenursachen im Haushalt, denn die hohe Temperatur an Leuchtmitteln – vor allem an Halogenleuchtmitteln – wird als Risiko unterschätzt. In einem Video-Beitrag zeigt das IFS die schnelle Brandausbreitung.