Hundewelpen verbrennen im Stall
Der Alarm des Rauchmelders war das erste Zeichen, das man im Wohnhaus von einem Feuer wahrnahm. Der Brand war im angrenzenden Stalltrakt entstanden, wo sich in einer ehemaligen Schweine-Mastbucht drei Hundewelpen befanden. Die neun Wochen alten Tiere verbrannten; vom Stalltrakt blieb kaum mehr als die Außenmauern übrig. Ein IFS-Gutachter begab sich in dem zerstörten Gebäude auf die Suche nach der Brandursache. Die am stärksten ausgeprägten Schäden fand er in der Bucht, in der die Welpen untergebracht waren. Die Reste ihrer Körper lagen im Brandschutt.
In der Bucht hatte eine Wurfbox für die Welpen gestanden, die mit Decken ausgelegt war. Darüber hatten an Ketten zwei Aufzuchtleuchten gehangen, wie der Sohn des Versicherungsnehmers dem Gutachter sagte. Nur eine davon habe ein Schutzgitter gehabt. Reste der Box und der Leuchten sowie die Ketten fand der Gutachter ebenfalls im Brandschutt. Damit konnte er die Situation vor dem Feuer rekonstruieren: Zwischen dem Boden der Wurfbox und dem unteren Ende der Aufzuchtleuten blieben circa 72 Zentimeter Platz.
Zum Brandausbruch war es mit hoher Wahrscheinlichkeit gekommen, weil die Welpen beim Hochspringen die herabhängenden Leuchten heruntergerissen hatten. Bei der Leuchte ohne Schutzgitter landete das heiße Leuchtmittel direkt auf den Decken und entzündete sie. In den VdS-Richtlinien ist ein halber Meter Mindestabstand von Wärmestrahlgeräten zu brennbaren Stoffen und Tieren vorgeschrieben. Da die Welpen selbst etwa 30 Zentimeter groß waren, wurde dieser Abstand hier nicht eingehalten. Zudem war abzusehen, dass neun Wochen alte Hunde hochspringen würden, um mit den Leuchten über der Wurfbox zu spielen. Das fehlende Schutzgitter war ein weiterer Verstoß gegen die VdS-Richtlinien.