Ein Freispruch post mortem
Nachdem die Bewohnerin in ein Seniorenheim zog, wurde ihre Doppelhaushälfte zunächst nur von ihrer Katze bewohnt. Der Sohn kam jeden Tag ins Haus, um das Tier zu füttern und nach dem Rechten zu sehen. Am Schadentag machte er eine traurige Entdeckung: Die Katze lag leblos im Eingangsflur. In der Küche hatte es ein Feuer gegeben. Während die Zerstörungen durch die Flammen relativ gering waren, gab es massive Rußablagerungen. Ein solches Schadenbild entsteht bei einem Brand unter Sauerstoffmangel, und genau aus diesem Grund war das Feuer von selbst erloschen. Die Katze war durch die Rauchgase ums Leben gekommen.
Im Brandschwerpunkt auf der Küchenarbeitsplatte lag zwischen verschiedenen anderen Dingen ein Toaster. Das Gerät war zum Schadenzeitpunkt an eine Wandsteckdose angeschlossen gewesen, die sich direkt dahinter befand. Der Sohn hatte bei der Schadenentdeckung sofort den Stecker gezogen. Dem Spurenbild nach war das Feuer vom Toaster ausgegangen. Da lag der Vermutung nahe, dass die Katze das Gerät unbeabsichtigt eingeschaltet hatte.
Im Elektrolabor konnte der IFS-Gutachter das arme Tier allerdings post mortem von diesem Verdacht freisprechen: Der Toaster war zum Brandzeitpunkt nicht in Betrieb gewesen. Ein elektrotechnischer Defekt im Bereich der Steuerung hatte das Feuer verursacht. In der Regel steht in der Bedienungsanleitung von Toastern aus gutem Grund der Hinweis, das Gerät vom Stromnetz zu trennen, wenn es nicht benutzt wird. Aber aus Bequemlichkeit findet diese einfache Brandschutzmaßnahme in vielen Küchen leider keine Beachtung. Sie gilt übrigens auch für andere Haushaltsgeräte.