
Keller wegen Produktmangel geflutet
Ein gewaltiger Schreck für die Besitzer eines Einfamilienhauses: Wegen einer undichten Waschmaschine wurde der Keller geflutet. Auch der voll ausgestattete, große Arbeits- und Hobbykeller stand 20 Zentimeter unter Wasser. Die Feuerwehr musste die Räume auspumpen. Das Gerät wurde daraufhin im IFS untersucht. Nach dem Entfernen der Seitenverkleidung war die Schadenstelle nicht mehr schwer zu erkennen: Am Befestigungsflansch zwischen dem äußeren Zulaufschlauch und dem Wassereinlass am Magnetventil war die Überwurfverschraubung rundum abgebrochen.

Dieser Bereich war von außen nicht zugänglich. Es gab auch keine Beschädigungen am Gehäuse der Maschine, die auf eine Gewalteinwirkung von außen hingewiesen hätte. Aus der Einbausituation ließ sich darüber hinaus keine starke Zugbelastung des betroffenen Bauteils ableiten. Die Verantwortung für den Schaden lag beim Hersteller, denn die Verbindung war bei der Produktion der Maschine erstellt worden. Doch warum hatte sie sich gelöst?

Die Antwort fand der Gutachter bei der genaueren Betrachtung der gebrochenen Verschraubung aus weißem Polymerwerkstoff und der entsprechenden schwarzen Gummidichtung: Das Kunststoffteil war im letzten Gewindegang abgebrochen. Eine elektronenmikroskopische Untersuchung der Bruchstelle zeigte, dass es sich um einen Gewaltbruch handelte. An der Gummidichtung waren bei der Laboruntersuchung Verquetschungen zu sehen, obwohl sich das Material bereits über einen längeren Zeitraum entspannt hatte. Der Gutachter maß wiederholt die Raumhöhe, die sich durch die Einschubtiefe der Verbindung ergab, und setzte sie mit der Stärke der Gummidichtung in Relation. Schadenbild und Messung führten zum gleichen Schluss: Die Verbindung war bei der Montage im Herstellerbetrieb zu stark angezogen worden. Durch die gewöhnlichen Belastungen im Betrieb versagte sie schließlich.
