
Brenzliger Installationsfehler im Badezimmer
Fliesenleger bemerkten bei ihrer Arbeit im Neubau eines Einfamilienhauses einen Stromausfall und kurz darauf Brandgeruch. Die Suche nach der Quelle führte sie ins Badezimmer im Dachgeschoss, wo sie zwar die stärkste Geruchsentwicklung wahrnahmen, aber keine Ursache dafür erkannten. Die Männer öffneten die Luke zum Spitzboden und sahen Brandrauch. Daraufhin alarmierten sie die Feuerwehr. Das Feuer blieb auf den Deckenbereich im Badezimmer und den Spitzboden begrenzt. Bei der Untersuchung der Schadenstelle durch das IFS war die Decke geöffnet. Es gab mehrere Brandschwerpunkte an den Deckenbalken. In diesen Bereichen waren Halogen-Einbauleuchten in der Decke installiert gewesen.

In der angrenzenden Dachschräge befanden sich noch mehrere solcher Leuchten. Der Gutachter demontierte sie und überprüfte die Einbaumaße und die Maße der Leuchte: Der Ausschnitt in der Deckenverkleidung aus Gipskarton maß zehn Zentimeter im Durchmesser. Von der Vorderkante der Platte bis zur dahinter liegenden Dampfsperre betrug der Abstand ebenfalls zehn Zentimeter. Hinweise auf einen elektrotechnischen Defekt als Brandursache fand der Gutachter nicht – auch nicht, als er die Reste der Deckenleuchten samt Leitungen im Elektrolabor untersuchte. Dem Schadenbild nach wurde brennbares Material durch die Wärmeentwicklung der Leuchten überhitzt.

Im Datenblatt zu den Deckeneinbauleuchten waren Mindestabstände angegeben. Demnach sollte die Einbautiefe mindestens zwölf Zentimeter und der Seitenabstand mindestens fünf Zentimeter betragen. Beide Werte wurden deutlich unterschritten. Zudem wies der Hersteller in dem Dokument ausdrücklich darauf hin, das Produkt nicht in Feuchträumen zu installieren. Die Lampen hätten im Badezimmer überhaupt nicht verwendet werden dürfen. Eingebaut wurden sie von einer Fachfirma, die auch die übrige Elektroinstallation des Hauses ausgeführt hat.
