Herstellervorgaben zum Korrosionsschutz ignoriert
Kurz nacheinander gab es in drei Badezimmern eines Wohnheimes Leitungswasserschäden. Das Schadenbild war immer das gleiche: eine Undichtigkeit der im Fußboden, nahe der Heizkörper verlegten Heizungsrohre. Es kam zu umfangreichen Feuchteschäden, auch im angrenzenden Mauerwerk. Durch eine Laboruntersuchung im IFS sollte die Ursache der Schäden gefunden werden. Eine Gutachterin erhielt Leitungsabschnitte aus zwei der betroffenen Badezimmer und Fotos von der Schadenstelle.
Auf den Bildern war zu sehen, dass die Heizungsrohre aus dem Fußboden senkrecht nach oben zu den Heizkörper geführt wurden. Eine Dämmung aus Filz, mit Kunststoff überzogen, war darum gewickelt. Silikon sollte die Durchstoßpunkte im Fußboden abdichten. Die übersandten Leitungsabschnitte aus verzinktem, unlegiertem Stahl waren in den Bereichen, die im Fußboden gelegen hatten, stark durch Außenkorrosion angegriffen (siehe Bild drei). Offensichtlich war Feuchtigkeit zwischen die Filzdämmung und die Leitungen gelangt.
Das galvanische Verzinken der Rohre schützte das Stahlmaterial vor kurzzeitiger Einwirkung von Feuchtigkeit, war aber kein dauerhafter Korrosionsschutz. In den technischen Unterlagen wies der Hersteller auf die Notwendigkeit eines lückenlosen Korrosionsschutzes hin, falls die Rohre in feuchter Umgebung installiert würden. Er empfahl darüber hinaus ausdrücklich eine Leitungsführung außerhalb solcher Bereiche. Die Silikonfugen waren nicht geeignet, um die Durchstoßpunkte dauerhaft abzudichten. Vor allem aber war die Leitungsführung problematisch: Die Rohre aus dem Fußboden senkrecht nach oben zu den Heizkörpern zu führen, ermöglichte erst den Wassereintritt. Wären stattdessen die Rohre durch die Leichtbauwand von hinten an die Heizkörper angeschlossen worden, wären die Probleme nicht aufgetreten.