Korrosionsschutz nicht berücksichtigt
In einem Restaurant kam es kurz vor den Weihnachtsfeiertagen zu einem Leitungswasserschaden. Grund war eine undichte Kupferrohrverbindung im Fußbodenaufbau. Der betroffene Leitungsabschnitt, bestehend aus zwei Kupferrohren und einem 90°-Bogen aus Kupfer, wurde für eine Schadenursachenermittlung ins IFS geschickt. Schon mit bloßem Auge war ein Wanddurchbruch in der Mitte des Bogens erkennbar. Der Gutachter sollte insbesondere klären, ob dieses Loch durch Innen- oder Außenkorrosion verursacht wurde.
Dass es Außenkorrosion gab, war unübersehbar: Auf der Seite, die in der Einbausituation nach oben gezeigt hatte, war das Kupfermaterial narbenartig zersetzt und teilweise abgetragen (siehe Bild 1). An der Unterseite haftete eine dicke Kruste aus gelblich-grünen Ablagerungen. Der Gutachter trennte das Asservat der Länge nach auf. Auf der Innenwand zeigte der Leitungsabschnitt ein vollkommen anderes Bild: Es hatte sich eine gleichmäßige, hellbraune Deckschicht gebildet, wie sie in Kupferrohren für Warmwasser üblich ist. Lediglich im Bereich der Lötverbindungen gab es einen nach innen reichenden Loteinbruch, doch dieser hatte die Funktion nicht gestört.
Das Loch im Kupferbogen und damit die Leckage waren eindeutig über einen längeren Zeitraum durch Außenkorrosion entstanden. Bei der Planung der Leitung wurde nicht berücksichtigt, dass die Rohre im Fußboden möglicherweise Feuchtigkeit ausgesetzt sein konnten ein klarer Planungsfehler.