Im Fußboden im Keller befindet sich die Rückstausicherung.

Eigentümer waren selbst verantwortlich

Um ein Schwimmbad zu entleeren, pumpte die Freiwillige Feuerwehr 600 Kubikmeter Schwimmbadwasser in die Kanalisation. Kurz nachdem die Einleitung begann, lief in einem Einfamilienhaus in der Nähe Wasser in den Keller. Das fäkalienhaltige Abwasser roch stark nach Chlor. Das IFS sollte den Zusammenhang der beiden Ereignisse offenlegen und feststellen, warum es zum Wasseraustritt im Keller kommen konnte. Ein Gutachter besichtigte die Kanalschächte der Entwässerungsleitungen im Bereich des Freibades und des Straßenabschnittes, an dem das Wohnhaus stand. Für die Einleitung des Schwimmbadwassers gab es eine Genehmigung. Der Rückstau, der dadurch entstand, blieb zudem unterhalb der Straßenoberfläche und damit unter der Rückstauebene.

Im Fußboden im Keller befindet sich die Rückstausicherung.
Im Fußboden im Keller befindet sich die Rückstausicherung.

Das Problem lag im Keller des Einfamilienhauses. Dort befand sich im Fußboden eine Rückstausicherung. Nach dem Öffnen der Abdeckung stellte der Gutachter fest, dass die selbsttätig wirkende Rückschlagklappe nicht mehr vorhanden war (siehe Bild 3). Sie musste irgendwann abgebrochen oder verrostet sein. Den Hauseigentümern war dieser Mangel bewusst: Bevor sie das Haus für längere Zeit verließen, schlossen sie die Rückstausicherung über den manuellen Absperrschieber, um einem Schaden vorzubeugen, wie die Hausbesitzerin dem Gutachter erzählte.

Neben der manuellen Absperrung (rechts) ist die Abdeckung der Rückstausicherung zu sehen.
Neben der manuellen Absperrung (rechts) ist die Abdeckung der Rückstausicherung zu sehen.

Für den Zustand eines Hauses und dessen Sicherheitseinrichtungen ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. In der Abwassersatzung wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Rückstauebene die Straßenoberfläche ist und Räume, die tiefer liegen, gegen Rückstau gesichert werden müssen. Dem Schadenbild und den Angaben der Hauseigentümer nach war die Rückstausicherung schon seit längerer Zeit defekt. Zwar stand der Schaden mit der Einleitung des Schwimmbadwassers in Zusammenhang, doch dadurch wurde kein unzulässiger Betriebszustand der Kanalisation verursacht.

Bei geöffneter Abdeckung ist zu erkennen, dass die Rückschlagklappe fehlt.
Bei geöffneter Abdeckung ist zu erkennen, dass die Rückschlagklappe fehlt.