Blick in den Revisionsschacht: Der Verriegelungsdeckel der Rückstausicherung fehlt.

Rückstau verursacht Fäkalwasserschaden

Durch einen Rückstau drang fäkalienbelastetes Abwasser in das Untergeschoss einer Bankfiliale. Alle Räume inklusive des Tresors wurden bis zu 20 cm hoch geflutet. Ausgelöst wurde der Rückstau durch eine Verstopfung der Schmutzwasser-Hauptleitung, die unter der Straße vor dem betroffenen Gebäude verlief. Das Wasser konnte ins Gebäude eindringen, weil der Rückstauverschluss im Revisionsschacht vor der Bank den Rückstau nicht aufgefangen hatte. Ein IFS-Gutachter sollte klären, warum dies nicht geschehen und wer für den Schaden verantwortlich war. Um die Funktionsfähigkeit der Hauptleitung wieder herzustellen, spülte der Betreiber den verstopften Abschnitt und pumpte das gelockerte Material ab. Dabei kamen zwei Kubikmeter Kies zum Vorschein. Wie sich herausstellte, war der Kies von einer nahe gelegenen Baustelle versehentlich in den Abwasserkanal gelangt. Für diesen Fehler war die Baufirma verantwortlich.

Blick in den Revisionsschacht: Der Verriegelungsdeckel der Rückstausicherung fehlt.
Blick in den Revisionsschacht: Der Verriegelungsdeckel der Rückstausicherung fehlt.

Das erklärte allerdings nicht das Versagen der Rückstausicherung. Beim Blick in den Revisionsschacht fiel sofort auf, dass der Verriegelungsdeckel fehlte. Dieser sollte – mit vier Bolzenschrauben gesichert – über der Rückstauklappe fixiert sein. Er wurde aber lose im Schacht gefunden. Bei der Untersuchung des Kunststoffdeckels konnte der Gutachter ausschließen, dass er sich wegen des Druckanstiegs beim Rückstau gelöst hatte. Er war zweifellos bereits vor dem Schaden nicht ordnungsgemäß fixiert gewesen, denn es gab keine Kratz- oder Bruchspuren, die auf eine Krafteinwirkung hindeuteten.

Die Rückstauklappe wurde provisorisch wieder in das Unterteil der Rückstausicherung eingehängt.
Die Rückstauklappe wurde provisorisch wieder in das Unterteil der Rückstausicherung eingehängt.

Ohne den Verriegelungsdeckel konnte die darunter gelegene automatische Rückstauklappe ihre Funktion nicht erfüllen. Sie wurde beim Rückstau überspült und aus ihrer Kupplung gelöst. Auch die Rückstauklappe wurde unbeschädigt, aber an falscher Stelle im Kanal gefunden. Nur von den Bolzenschrauben des Verriegelungsdeckels fehlte jede Spur. Der Schaden in der Bank hatte also nur durch die mangelhafte Montage des Verriegelungsdeckels entstehen können. Hinzu kam, dass eine ungeeignete Rückstausicherung installiert wurde. Obwohl zwei Toiletten angeschlossen waren, hatte jemand eine Sicherung für fäkalienfreies Abwasser ausgewählt. Dies war schon anhand der Kennzeichnung auf dem Verriegelungsdeckel erkennbar.

Am Verriegelungsdeckel gibt es keine Bruchschäden.
Am Verriegelungsdeckel gibt es keine Bruchschäden.