
Brandursache in Kunststoffschmelze konserviert
Nachdem er am Vormittag Teig für den späteren Restaurantbetrieb vorbereitet hatte, ging der Pächter einer Gaststätte Gemüse kaufen. Als er eine Dreiviertelstunde später zurückkehrte, war die Feuerwehr vor Ort. Anwohner hatten die Einsatzkräfte gerufen, weil sie eine starke Rauchentwicklung in dem betroffenen Gebäude bemerkt hatten. Das geschah offenbar in einer frühen Brandphase, denn es gelang der Feuerwehr, den Flammenbrand auf den Tresenbereich einzugrenzen. Allerdings wurden alle Betriebsräume zum Teil stark mit Rauchgaskondensaten verunreinigt.

Wo das ungeübte Auge einfach einen Haufen Brandschutt sieht, offenbart sich dem erfahrenen Brandursachenermittler ein differenzierteres Bild. Hinter dem Tresen zeichnete sich ein Brandkegel ab, den wir auf dem Bild rechts eingezeichnet haben. (ANMERKUNG: Das Foto wird nachher rechts stehen.) Der Kegel fußte auf den Bodenfliesen, und dort fand der IFS-Gutachter eine Kunststoffschmelze. Dabei handelte es sich um die Reste zweier geschmolzener Abfalleimer, wie der Gaststättenpächter bestätigte. Als der Gutachter die Schmelze auseinanderbrach, fand er unter anderem die Aluminium-Becher mehrerer Teelichter und auch eine Zigarettenkippe.

Alle elektrotechnischen Komponenten im Brandbereich waren unauffällig. An dem Punkt, an dem das Feuer entstanden war, gab es keine Zündquellen – außer der Zigarettenkippe. Der Pächter, der sich am Schadentag allein in den Betriebsräumen aufgehalten hatte, muss eine noch glimmende Zigarette in den Abfalleimer geworfen haben, bevor er zum Einkaufen ging. Die hohe Temperatur von glühenden Zigaretten wird als Brandgefahr häufig nicht ernst genommen. Eine ganz typische Brandursache hatte hier zum Feuer geführt. Über die Arglosigkeit hinaus zeigt dieser Fall allerdings noch ein weiteres Problem, dem die IFS-Gutachter nach Bränden in Gaststätten recht häufig begegnen: Die Kunststoffschmelze verriet, dass in den Abfalleimern regelmäßig Teelichter und der Inhalt von Aschenbechern entsorgt wurden. Letztere waren auf dem Tresen direkt neben den Mülleimern gestapelt, wie auf Bild 2 zu sehen ist. Die einfachen Kunststoffeimer sind für Gastronomiebetriebe nicht vorgesehen. In der VdS 2056, „Sicherheitsvorschriften für Betriebe der Gastronomie“, werden zum Beispiel doppelwandige Metallbehälter mit selbstschließendem Metalldeckel für die Entsorgung der Aschenbecherinhalte gefordert. Mit einem solchen Abfallbehälter ist eine Schadenentstehung wie die hier beschriebene nicht möglich.
