Ein Alarm, den niemand hört
Der Hausmeister einer Sporthalle stellte am Abend im Technikraum die Beregnungsanlage für den benachbarten Sportplatz an. Weil seine Wohnung direkt am Sportgelände lag, konnte er von zu Hause sehen, dass die Anlage wie vorgesehen drei Stunden später automatisch abschaltete. Doch als er am nächsten Morgen zur Arbeit kam, war die Turnhalle samt Umkleideräumen überflutet. Ein IFS-Gutachter ging im Technikraum auf die Suche nach der Ursache dieses umfangreichen Wasserschadens: Dort befanden sich die Hochdruckpumpe und Regelung der Beregnungsanlage sowie die Steuerung einer Hebeanlage, denn der Technikraum lag tiefer als die Kanalisation. Alle Steuerungen und Regelungen waren in einwandfreiem Zustand.
Aufschlussreicher war der Blick in den Sammelbehälter für die Beregnungsanlage. Dieser konnte wahlweise über einen Frischwasserzulauf oder aus dem Schwallbecken des Schwimmbades nachgefüllt werden, das sich in einem Nebengebäude befand. Entsprechend dümpelten in dem Behälter drei Schwimmerschalter: einer, der die Hochdruckpumpe vor einem Trockenlauf schützen sollte, und je einer für die Frischwasser- und die Schwimmbadwasser-Speisung. Der Hausmeister hatte die Anlage vor dem Schaden so eingestellt, dass sie mit Wasser aus dem Schwimmbad nachgefüllt wurde. Beim Blick in den Sammelbehälter fiel dem Gutachter die Befestigung des entsprechenden Schwimmerschalters auf:
Er war mit einem Kabelbinder an ein glattes, rundes Mehrschichtverbundrohr gebunden, während der Schwimmerschalter für die Frischwasserzufuhr an einer eckigen Strebe befestigt war. Wie eine Laboruntersuchung im IFS belegte, war der Schalter funktionstüchtig. Er hatte in der Schadennacht das Nachströmen des Wassers in den Sammelbehälter nicht abgeschaltet, weil seine Befestigung an dem glatten Rohr hochrutschen konnte und er so den Schaltwinkel von 45° nicht erreichte. 20 Kubikmeter Wasser pro Stunde, die von der abgeschalteten Beregnung nicht auf dem Sportplatz verteilt wurden, füllten zunächst den Sammelbehälter und dann den Technikraum. Die Hebeanlage war der Herausforderung nicht gewachsen. Ihre Pumpen, die für einen solchen Dauerbetrieb nicht vorgesehen waren, schalteten bald ab, und das Wasser verteilte sich im gesamten Gebäude. Die Störung der Hebeanlage löste einen akustischen Alarm im Technikraum aus. Aber nachts war natürlich niemand in der Sporthalle, der auf den Alarm hätte reagieren können. Um erneute Schäden zu verhindern, riet der Gutachter, zunächst einmal den Schwimmerschalter sicher zu befestigen. Außerdem empfahl er, den Alarm an einen Mitarbeiter weiterzuleiten.