Wenn die Löscheinrichtung vergessen wird

Mitten in der Nacht wurde die Feuerwehr zu einer Produktions- und Lagerhalle gerufen. Es brannte im Hackschnitzelbunker des Gebäudes.

Die Halle war mit einer Hackschnitzelheizung ausgestattet, die sich im Erdgeschoss befand. Der Hackschnitzelbunker lag direkt darüber im Obergeschoss. Bei der Untersuchung stellte ein IFS-Gutachter fest, dass es zu einem Rückbrand aus dem Kessel gekommen war, der sich in den Bunker ausgebreitet hatte. Das hätte durch das Löschsystem der Anlage allerdings verhindert werden sollen.

Der brandbetroffene Teil der Halle: Im Obergeschoss befindet sich links ein Abstellraum (1) und rechts der Hackschnitzelbunker (2).
Der brandbetroffene Teil der Halle: Im Obergeschoss befindet sich links ein Abstellraum (1) und rechts der Hackschnitzelbunker (2).

Zum Aufbau der Anlage: Aus dem Hackschnitzelbunker gelangte das Brennmaterial über ein Rührrad in ein Fallrohr und von dort über eine Zellradschleuse auf eine Förderschnecke, die es in den Heizkessel transportierte. Am unteren Ende des Fallrohres, direkt oberhalb der Zellradschleuse, war die Löscheinrichtung verbaut.

Im Falle eines Rückbrandes aus dem Kessel sollte sie die Flammen an dieser Stelle stoppen und eine Ausbreitung nach oben verhindern. Doch die drei Einspritzöffnungen waren mit Ablagerungen komplett zusetzt.

Links: Blick auf den Heizkessel (1), die Förderschnecke (Pfeil 2), die den Kessel mit Hackschnitzeln beschickt , die Zellradschleuse (3), die Löscheinrichtung (4) mit Wasserventil (Pfeil 5) und Temperaturfühler (Pfeil 6), der sich im Fallrohr (7) befindet. Rechts: Rechts der Revisionsöffnung ist die Löscheinrichtung zu erkennen.
Links: Blick auf den Heizkessel (1), die Förderschnecke (Pfeil 2), die den Kessel mit Hackschnitzeln beschickt , die Zellradschleuse (3), die Löscheinrichtung (4) mit Wasserventil (Pfeil 5) und Temperaturfühler (Pfeil 6), der sich im Fallrohr (7) befindet. Rechts: Rechts der Revisionsöffnung ist die Löscheinrichtung zu erkennen.

Dabei war die Anlage erst zwei Monate vor dem Schadentag gewartet worden. Auf der Rechnung hatte der Fachbetrieb als Leistung unter anderem aufgeführt, die Zellradschleuse von Ablagerungen gereinigt zu haben. Das beinhaltete offenbar nicht die Reinigung der Einspritzöffnungen. Diese Wartungsleistung erledigte erst der Gutachter im Zuge der Brandursachenermittlung, wie auf den Bildern unten zu sehen ist.

Die Sicherheitsrichtung was also praktisch wirkungslos. Der mit der Wartung betraute Fachbetrieb hatte die Anlage wenige Jahre zuvor auch installiert. Er hätte sie gut genug kennen müssen, um die Einspritzöffnungen nicht zu übersehen. (is)

Hier sind die Einspritzöffnungen zu erkennen: Auf dem rechten Bild wurden sie vom Brandursachenermittler gereinigt.
Hier sind die Einspritzöffnungen zu erkennen: Auf dem rechten Bild wurden sie vom Brandursachenermittler gereinigt.