Monteur zu Unrecht im Verdacht
Weil Wasser aus der Fußbodenheizung getreten war, stürzte eine Versicherungsnehmerin und verletzte sich. Das Wasser kam aus dem Verteiler, den ein Heizungsmonteur kurz zuvor eingebaut hatte. Die Frau ging von einem Installationsfehler aus und wollte Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend machen. Das Wasser war an einem der Durchflussanzeiger ausgelaufen. Dabei handelte es sich nicht um den ersten Schaden: Bereits vorher hatte der selbe Monteur einen anderen Verteiler für die Fußbodenheizung installiert. Da es in der Folgezeit zu mehreren Leckagen kam, tauschte er ihn schließlich gegen einen baugleichen Verteiler des selben Herstellers aus.
Bei der Laboruntersuchung im IFS stellte ein Gutachter fest, dass die Abdichtung zwischen der transparenten Kunststoffkapsel und dem Messingmittelteil des Verteilers versagt hatte. Entweder war die O-Ringdichtung mangelhaft oder es gab einen Fehler im umliegenden Material.
Um den Durchflussanzeiger weiter zu untersuchen, musste man ihn zerlegen. Das Bauteil war so konstruiert, dass man es dabei zwangsläufig zerstörte. Die Durchflussanzeiger werden im Werk des Herstellers zusammengesetzt, und jede weitere Veränderung daran ist nicht vorgesehen. Die Stelle, an der die Undichtigkeit aufgetreten war, wurde bei der Montage also überhaupt nicht verändert. Darum konnte der Monteur für den Fehler nicht verantwortlich sein; es handelte sich um einen Produktmangel.