Wenn das Thermometer fällt, steigen die Schadenzahlen

Frostschaden in einem leerstehenden Haus.
Frostschaden in einem leerstehenden Haus.

Leitungswasserschäden durch Frosteinwirkung vermeidbar – und zweifelsfrei nachweisbar

Ein älterer Herr zieht in ein Pflegeheim und verbringt fortan nur noch die Wochenenden in seiner bisherigen Wohnung, die im Obergeschoss eines Zweifamilienhauses liegt. Im folgenden Winter kommt es dort zum Leitungswasserschaden: In der Küche hat sich eine Lötverbindung zwischen einer Kupferleitung und einem Fitting getrennt, ebenso wie eine Klemmringverbindung zwischen einem Eckventil und dem WC-Spülkasten im Bad. Beide Schäden wurden durch einen starken Innendruck verursacht, der charakteristisch ist für ausschließlich eine Schadenursache: Frosteinwirkung.

In diesem Fall konnte ein Teil der Trinkwasserleitung einfrieren, der durch den nicht gedämmten Dachboden des Hauses lief. Ohne Rohrbegleitheizung hätte die Leitung nicht in diesem frostgefährdeten Bereich liegen dürfen. Doch in den Jahren zuvor war die Wohnung im Obergeschoss durchgehend bewohnt, und die Trinkwasserleitung auf dem Dachboden wurde dadurch ausreichend mitbeheizt.

Das Wasser in den Heizkörpern war eingefroren und hat sie so bizarr verformt.
Das Wasser in den Heizkörpern war eingefroren und hat sie so bizarr verformt.

Vier von fünf Leitungswasserschäden durch Frost treten in leerstehenden Gebäuden oder während der Abwesenheit der Bewohner auf. Bei bestehenden Installationen sollte darum besonderes Augenmerk auf Veränderungen liegen, zum Beispiel, wenn Räume nicht mehr dauerhaft genutzt werden, wie im eingangs geschilderten Fall. Auch temporäre Ereignisse wie ein Winterurlaub können genügen, um einen Frostschaden zu ermöglichen.

Eine neue Heizungsanlage verändert die Wärmebedingungen im Haus oft erheblich: Wo die alte Heizung genügend Abwärme produziert hat, um Leitungen zu schützen, ist die neue vielleicht besser isoliert. Das Risiko von Frosteinwirkung sollte außerdem in Umbauphasen bedacht werden. Insbesondere Neubesitzer von älteren Immobilien müssen berücksichtigen, dass Wasserleitungen im Winter nicht befüllt sein dürfen, wenn das Haus während der Renovierung nicht oder nicht ausreichend beheizt wird.

Frostschaden an einem Heizkörper
Frostschaden an einem Heizkörper

Bereits während der ersten Frostperiode eines Winters schnellt die Zahl der Leitungswasserschäden nach Erfahrung des IFS in die Höhe. Dabei liegen die Leckagestellen vor allem im Dachgeschoss und im Obergeschoss. Sowohl Rohre und Armaturen als auch Boiler und Heizkörper können betroffen sein. Frostschäden können durch eine technische Untersuchung in der Regel zweifelsfrei nachgewiesen werden.

IFS-Wintercheck

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