Was zu viel Alkohol anrichten kann
Zum Glück waren die Gäste einer Brennerei gerade gegangen, als es dort ungemütlich wurde: Der Betreiber sah einen Feuerball im Bereich der Brennanlage und anschließend einen Flammenbrand. Er rief die Feuerwehr.
Die Einsatzkräfte konnten das Feuer auf den Brennraum eingrenzen. Brandschäden gab es vorwiegend an der Destillationsapparatur, wie der beauftragte IFS-Gutachter bei der späteren Untersuchung feststellte. Auch die Biergartengarnitur für die Gäste, die der Anlage direkt gegenüberstand, war verbrannt, allerdings nur oberflächlich.
Dem Schadenbild nach hatte sich hier ein Luft-Alkohol-Gemisch entzündet. Die Frage war, wie es dazu kommen konnte.
Die Destillation der Maische in der Brennblase ergibt Alkoholgemische mit unterschiedlichen Qualitäten. Diese werden in den nachgeschalteten Kühlkolonnen wieder verflüssigt. Der erste Abschnitt ist der Vorlauf, der noch giftige Methanolbestandteile enthält und daher nicht genießbar ist. Der Abschnitt mit der besten Alkoholqualität ist der sogenannte Mittellauf. Der Betreiber hatte gemäß eines alten Rezeptes am Schadentag für einen besonderen Brand den gesamten Mittellauf in die Brennblase zurückgefüllt, und zwar während des Brennvorganges.
Doch in diesem Abschnitt enthält das Destillat bis zu 60 Vol-% Alkohol. Entsprechend wurde dem Gutachter schwummrig, als er seinen Kopf in die Brennblase steckte – die hier enthaltene Flüssigkeit hatte noch einen sehr hohen Alkoholgehalt. Eine später durchgeführte Laboranalyse belegte einen Alkoholgehalt von etwa 48 Vol-%.
Zum Zurückfüllen musste der Betreiber die Klappe der Brennblase am Schadentag mehrfach öffnen. Dabei konnten Alkoholdämpfe austreten, sich allmählich in der Raumluft anreichern und schließlich an den heißen Oberflächen der Anlage entzünden.
Nach den Herstellerangaben durfte das Brenngut in der Brennblase höchstens eine Alkoholkonzentration von 25 Vol-% enthalten. Beim Befüllen nach dem Brennen sollte man die Brennblase zudem auf maximal 60 °C abkühlen lassen. Ein Befüllen während des laufenden Brennvorganges war demnach überhaupt nicht vorgesehen. Offenbar hatte der Betreiber die Anleitung seiner Anlage nicht oder nicht sehr genau gelesen. (is)