Die Rückwand des Hauses wird abgestützt, um einen Einsturz zu verhindern.

Explosion bei der Schadensanierung

Bei der Sanierung eines Ölschadens kam es in einem Reihenhaus zu einer Explosion. Das Gebäude wurde durch die Druckwelle stark beschädigt. Der Sanierer, den die Hauseigentümerin beauftragt hatte, hatte seinerseits einen Subunternehmer engagiert, um den Ölschaden im Obergeschoss des Hauses zu beseitigen. Nachdem dieser den kontaminierten Putz und Estrich entfernt hatte, strich er am Schadentag die darunter liegenden Flächen mit einem Lösemittelreiniger ein, der die verbliebenen Ölreste binden sollte.

Die Rückwand des Hauses wird abgestützt, um einen Einsturz zu verhindern.
Die Rückwand des Hauses wird abgestützt, um einen Einsturz zu verhindern.

Nach etwa einer halben Stunde wird aus dem gelartigen Reiniger ein weißer Belag, der weggekehrt oder aufgesaugt werden kann. So steht es in den Arbeitsanweisungen, die der Hersteller zu dem Produkt herausgibt. Beim Aufsaugen des Belages kam es in dem Reihenhaus zur Explosion. Der Handwerker wurde dabei schwer verletzt. In den Unterlagen weist der Hersteller darauf hin, dass beim Auftragen des Reinigers auf Explosionsschutz geachtet werden muss. So darf zum Beispiel kein funkenschlagendes Werkzeug verwendet werden. Vor dem Absaugen der Produktreste muss zudem geprüft werden, ob die Lösemittel restlos verdampft sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Einwirk- und Umwandlungszeit des Reinigers in Abhängigkeit von den Gegebenheiten vor Ort variieren kann.

Diese Außenwand im Obergeschoss wurde mehrere Zentimeter nach außen gedrückt.
Diese Außenwand im Obergeschoss wurde mehrere Zentimeter nach außen gedrückt.

Dem ausführenden Handwerker war am Schadentag zweifellos ein Fehler unterlaufen, der zur Explosion führte. Möglicherweise hatte er ein nicht explosionsgeschütztes Werkzeug benutzt, die Einwirkzeit unterschritten, eine ausreichende Belüftung nicht sichergestellt oder eine Zigarette geraucht. In jedem Fall zündete das explosionsfähige Gemisch durch, das die Lösemitteldämpfe mit der Rumluft gebildet hatten. Bei der Untersuchung erhielt der beauftragte IFS-Gutachter einen Kanister mit dem verwendeten Reiniger. Darauf waren die Gefahrstoffsymbole „Leicht/Hochentzündlich“, „Gesundheitsgefährdend“ und „Umweltgefährdend“ abgebildet. Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Produkt nicht explosionsgefährlich, kann aber explosionsfähige Dampf- bzw. Luftgemische bilden. Offensichtlich hatte der Subunternehmer des Sanierers das Sicherheitsdatenblatt des Reinigers nicht beachtet.

An der Schadenstelle befindet sich ein Kanister mit dem Lösemittelreiniger.
An der Schadenstelle befindet sich ein Kanister mit dem Lösemittelreiniger.