Schäden von gewaltigem Ausmaß

Die Doppelhaushälfte wurde zerstört, nachdem ein Gasheizer manipuliert wurde.
Die Doppelhaushälfte wurde zerstört, nachdem ein Gasheizer manipuliert wurde.

Die Ursachen und Folgen von Gasexplosionen in Gebäuden

Handwerker haben ein Gasheizgerät im Erdgeschoss aufgestellt und eine Flüssiggasflasche angeschlossen, um bei Renovierungsarbeiten in einer Doppelhaushälfte die Gebäude­trocknung zu unterstützen. Es kom­mt zur Explosion; einer der Männer wird getötet, ein weiterer schwer verletzt. Die Haushälfte wird komplett zerstört.

Bei der späteren Ursachenermitt­lung stellt das IFS eine Manipulation an dem 17 Jahre alten Gasheizer fest. Das Gerät hat eine thermische Zündsicherung, die einen Gasaustritt ohne Verbrennung des Gases verhindern soll. Doch diese Sicherheitseinrichtung wurde mit einer Schraube und einer Kunststoffscheibe überbrückt. Wahrscheinlich hatte das betagte Heizgerät nicht mehr zuverlässig funktioniert, und die Handwerker haben sich eine Lösung für dieses Problem gebastelt. Leider konnte so bei erloschener Brennerflamme weiter Gas austreten und mit der Raumluft ein explosionsfähi­ges Gemisch bilden. Als Zündquelle genügt in einem solchen Fall schon der Schaltfunke eines Lichtschalters.

Bei der Untersuchung von Gasexplosionen stößt das IFS sehr häufig auf menschliches Fehlverhalten. Das können unerlaubte Änderungen sein wie im oben beschriebenen Fall oder Bedienungsfehler, wenn etwa ein Gasflaschenanschluss gelöst statt festgezogen wird. Für Flaschen mit brennbaren Gasen sind nämlich Linksgewinde vorgeschrieben, um Verwechslungen und den Anschluss ungeeigneter Komponenten zu verhindern. Gelegentlich wird allerdings gerade diese Sicherheitsmaßnahme zum Verhängnis.

Die Giebelwand ist Spraydosentreibgas zum Opfer gefallen.
Die Giebelwand ist Spraydosentreibgas zum Opfer gefallen.

Schon ein geringer Gasaustritt kann enorme Folgen haben, denn Häuser sind nicht für einen plötzlichen Druckanstieg gemacht. Bereits ein Anstieg von 25 mbar kann Schäden an Fenstern und Türen verursachen; eine Druckwelle von 170 mbar kann ein Dach zerstören und eine von 3,6 bar gar ein Backsteingebäude niederreißen. Diese Werte nennt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz auf ihrer Internetseite.

Das Loch in der Giebelwand, das auf dem Foto oben rechts zu sehen ist, entstand, als ein Mann die Decke im Kinderzimmer eines Einfamilienhauses mit Spraydosen lackierte und dabei nicht für ausreichende Lüftung gesorgt hatte.

 
 

Die meisten vom IFS untersuchten Explosionsschäden, die durch einen bestimmungswidrigen Gasaustritt im Zusammenhang mit Flüssiggasflaschen verursacht wurden, hätten vermieden werden können, wenn die Hinweise auf den verwendeten Gasflaschen Beachtung gefunden hätten und die Bedienungsanleitung der angeschlossenen Geräte umgesetzt worden wäre.

In diesem Haus wurde eine Treibgas- statt einer Flüssiggasflasche an ein Heizgerät angeschlossen.
In diesem Haus wurde eine Treibgas- statt einer Flüssiggasflasche an ein Heizgerät angeschlossen.

Basierend auf den Anwendungsfehlern, die von IFS-Gutachtern immer wieder festgestellt wurden, haben wir ein paar

wichtige Hinweise zum Umgang mit den üblichen 5- und 11-kg-Gasflaschen

zusammengestellt:

    • Die Anschlussgewinde der Gasflaschenventile von Flaschen mit brennbaren Gasen haben ein Linksgewinde. Das bedeutet, die Verschraubung zwischen dem Druckregler und dem Gasflaschenventil wird – anders als fast alle Gewinde, mit denen wir im Alltag zu tun haben – mit einer Rechtsdrehung gelöst.
    • Das Handrad des Gasflaschenventils hingegen hat ein gewöhnliches Rechtsgewinde. Es wird also mit einer Rechtsdrehung (im Uhrzeigersinn) geschlossen und links herum geöffnet.
    • Nach dem Anschluss des Druckreglers muss die Verbindung mit einem schaumbildenden Mittel – zum Beispiel Seifenwasser – auf Dichtigkeit geprüft werden. Das schafft Sicherheit, und es kostet kaum Zeit.
    • Prüfen Sie auch andere Verbindungsstellen zwischen gasführenden Komponenten und die Schlauchleitungen – etwa beim Anschluss eines Gaskochers – auf Dichtigkeit.
    • In der Nut des Gasflaschenanschlusses befindet sich eine Dichtung. Es ist wichtig, dass hier die vom Hersteller vorgesehene Dichtung vorhanden und diese unbeschädigt ist.
    • Der Anschluss wird handfest angezogen, also ohne Werkzeug. Durch das zu feste Anziehen, etwa mit einer Zange, kann die Dichtung geschädigt werden.
    • Gasflaschen werden stehend betrieben. Das ist sehr wichtig, weil auf diese Weise beim Öffnen des Ventils kein Flüssiggas aus der flüssigen Phase austreten kann.
    • Treibgasflaschen sind an dem angeschweißten Kragen zu erkennen.
      Treibgasflaschen sind an dem angeschweißten Kragen zu erkennen.
    • Treibgasflaschen sind nicht für den Betrieb von Gasheizgeräten oder -kochern vorgesehen. Diese Flaschen mit „Staplergas“ sind an ihrem Metallkragen gut zu erkennen. Sie werden mit anderen Armaturen und meist unter Zuhilfenahme von Werkzeug angeschlossen. Zudem werden sie liegend betrieben, und über ein Tauchrohr in der Flasche tritt beim Öffnen des Ventils Flüssiggas aus der flüssigen Phase aus. Der Anschluss einer solchen Flasche zum Beispiel an ein Gasheizgerät ist lebensgefährlich.
    • Beachten Sie die Hinweise auf der Gasflasche und in der Bedienungsanleitung des gasbetriebenen Gerätes, das Sie verwenden möchten.
    • Lagern Sie Flüssiggasflaschen (auch entleerte) nicht in Räumen unter Erdgleiche.
    • In einer Wohnung dürfen höchstens zwei Kleinflaschen vorhanden sein – jedoch in getrennten Räumen (nicht in Schlafräumen).
  • Bitte beachten Sie, dass sich die Handhabungshinweise auf Kleinflaschen (5 und 11 kg-Flaschen) und Druckregler mit Kleinflaschenanschluss beziehen!