Warum sich der E-Check lohnt

Kurz nach Feierabend bemerkte die Betreiberin eines Supermarktes Brandgeruch. Auf der Suche nach der Quelle ging sie um das Gebäude herum. Dann sah sie Rauch aus dem Gebäude quellen.

Im Bereich der Kühltruhen war ein Feuer ausgebrochen. Die Feuerwehr konnte die Flammen so schnell ablöschen, dass sie sich nicht über die Kühlgeräte hinaus ausbreiten konnten. Doch der Folgeschaden war enorm, weil der gesamte mit Produkten ausgestattete Supermarkt verunreinigt wurde.

Der Brand bleib auf die Kühltruhen begrenzt.
Der Brand bleib auf die Kühltruhen begrenzt.

Ein Gutachter des IFS lokalisierte den Brandausbruch am Stecker einer der sechs Kühltruhen. Sie war an eine Mehrfachsteckdosenleiste angeschlossen. Am Schutzleiterkontakt fand der Brandursachenermittler markante Lichtbogenspuren, die darauf hindeuteten, dass es hier zu einem Kontaktfehler gekommen war.

Die Kühltruhen standen schon seit 19 Jahren an der gleichen Stelle, und auch an ihrem elektrotechnischen Anschluss hatte sich in dieser Zeit nichts geändert, wie er erfuhr. Probleme habe es nie gegeben.

Die Überreste der fünften Kühltruhe, an deren Netzstecker der Brand entstanden ist.
Die Überreste der fünften Kühltruhe, an deren Netzstecker der Brand entstanden ist.

In den Unterlagen zu der betroffenen Kühltruhe war ein höherer Leitungsdurchschnitt gefordert als der der Steckdosenleiste. Außerdem hätten nur zwei Kühltruhen an einen Stromkreis angeschlossen werden dürfen, während es im Supermarkt tatsächlich sechs waren. Doch die sechs Truhen hatten zusammen nicht zu viel Leistung für den Stromkreis, und auch der Leitungsdurchschnitt war hier am Ende nicht das Problem.

Alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland sind zu einer regelmäßigen Überprüfung nach DGVU V3 bzw. DGVU V4 verpflichtet. Das ist eine Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Die Überreste der Verteilerdose für die Kühlgeräteanschlüsse (1) und der Doppelsteckdosenleiste (2), an die die brandbetroffene Kühltruhe angeschlossen war.
Die Überreste der Verteilerdose für die Kühlgeräteanschlüsse (1) und der Doppelsteckdosenleiste (2), an die die brandbetroffene Kühltruhe angeschlossen war.

In dem Supermarkt waren die Prüfungen in den zurückliegenden Jahren nicht durchgeführt worden. Dieser Fall zeigt, dass die Nichteinhaltung solcher Vorschriften kein theoretischen Problem ist. Bei einer Überprüfung wären mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur die Mängel am Anschluss der Kühlgeräte aufgefallen, sondern vor allem auch der Kontaktfehler an der Steckdosenleiste und dem eingesteckten Kühltruhenstecker. Damit wäre dieser Brand verhindert worden. (is)