Vor dem Einschalten Anleitung lesen
Kurz nach Betriebsbeginn bemerkten Mitarbeiter einer Wäscherei Brandgeruch und riefen die Feuerwehr. Es brannte im Keller des Wohn- und Geschäftsgebäudes. Den Einsatzkräften gelang es, das Feuer auf den Keller einzugrenzen. Bei der späteren Untersuchung der Schadenstelle konnte der beauftragte IFS-Gutachter deutlich erkennen, dass der Brand im vorderen Teil eines Verschlages entstanden war. Der Kellerverschlag gehörte zur Wäscherei im Erdgeschoss. Von den Betriebsräumen gab es eine kleine Öffnung in den Keller, durch die eine Verlängerungsleitung lief. Daran war ein Kompressor für den Betrieb der Bügelstation angeschlossen. Der Kompressor soll im vorderen Teil des Verschlages, unmittelbar hinter der Zugangstür aufgestellt gewesen sein, wie der Gutachter erfuhr. Das Gerät war bereits vor seinem Eintreffen aus dem Brandraum entfernt worden.
Am Schadentag war der Kompressor erst wenige Tage alt. Der Wäschereibetreiber hatte ihn gekauft, weil der alte Kompressor der Bügelstation defekt war und repariert werden musste. Nach eigenen Angaben hatte er das Gerät aus der Verpackung gehoben, ans Stromnetz angeschlossen und eingeschaltet. Im täglichen Betrieb wurde der Kompressor aus dem Erdgeschoss aus- und eingeschaltet, indem ein Mitarbeiter einfach den Stecker der Verlängerungsleitung zog und wieder in die Steckdose steckte.
Bei der Laboruntersuchung fand der Gutachter intensive Schäden am Motor des Kompressors: Der Winkelanschluss der Druckleitung am Zylinderkopf war geschmolzen, die Pleuelstange auf der Kurbelwelle saß fest und die Kurbelwelle ließ sich nicht bewegen. Der Motor war überhitzt, weil er ohne den nötigen Schmierstoff betrieben wurde. Vor der Inbetriebnahme des neuen Gerätes hätte der Wäschereibetreiber Öl einfüllen müssen. In der Betriebsanleitung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen. Doch die Anleitung hatte er nicht gelesen.