Ausgehend von einer Hauptversorgungsleitung verlaufen unter der Decke die parallelen Leitungsstränge der Sprinkleranlage.

Sprinkleranlage stürzt bei Umbauarbeiten ab

Umbauarbeiten in einer Arztpraxis: Als Handwerker eine Leichtbauwand abtragen, bricht eine Rohrleitung der Sprinkleranlage. Ein ganzer Leitungsabschnitt löst sich von der Decke, und Wasser strömt aus. Auch im darunter liegenden Stockwerk des Gebäudes entsteht ein erheblicher Leitungswasserschaden. Haben die Handwerker die Sprinkleranlage bei den Abrissarbeiten beschädigt? Ein IFS-Gutachter ging dieser Frage vor Ort nach. Die drei Leitungsstränge der Sprinkleranlage verliefen parallel unter der Decke und mündeten in einer Hauptleitung, die entlang einer Innenwand geführt wurde.

Ausgehend von einer Hauptversorgungsleitung verlaufen unter der Decke die parallelen Leitungsstränge der Sprinkleranlage.
Ausgehend von einer Hauptversorgungsleitung verlaufen unter der Decke die parallelen Leitungsstränge der Sprinkleranlage.

Vom Schaden betroffen war der mittlere Versorgungsstrang, der wiederum aus drei Abschnitten bestand. Einer davon hing – noch über eine Halterung fixiert – von der Decke. Der mittlere Abschnitt war am Schadentag aus seiner Verschraubung gerissen und abgestützt. Über Sprinklerschlaufen und Gewindestangen waren die Leitungen an der Betondecke aufgehängt. Dafür wurden die Gewindestangen über Kompaktdübel direkt in die Decke geschraubt. An den unbeschädigten Strängen konnte der Gutachter sehen, dass jeder einzelne Rohrabschnitt mit einer solchen Halterung befestigt war.

Ein Rohrabschnitt der abgestützten Leitung ist noch über eine Deckenhalterung fixiert.
Ein Rohrabschnitt der abgestützten Leitung ist noch über eine Deckenhalterung fixiert.

Für den abgestürzten Abschnitt fehlte die Halterung jedoch. Allein die Bohrung für den Kompaktdübel war in der Betondecke zu erkennen. Darin befand sich noch ein Bruchstück des Dübels. Bei der späteren Untersuchung der Bruchfläche im Labor zeigte sich, dass der Dübel bereits vor längerer Zeit herausgebrochen war. „Jedes Rohrstück mit einer Länge über 2 m muss gehaltert werden“, heißt es in der hierfür geltenden Regel VdS 2092. Diese Forderung wurde bei der Erstellung der Sprinkleranlage, etwa 20 Jahre vor dem Schaden, zunächst erfüllt. Doch als später Leichtbauwände gezogen wurden, war die mittlere Halterung des mittleren Leitungsstranges im Weg. Das konnte der Gutachter vor Ort nachvollziehen. Die Halterung wurde entfernt, und der Leitungsabschnitt wurde statt dessen von der Gipskartonwand gestützt. Als sie im Zuge der neuen Umbauarbeiten abgerissen wurde, stürzte der Abschnitt in den Raum. Der Schaden war also nicht wegen des Umbaus, sondern wegen der fehlenden Halterung entstanden.

Der Pfeil markiert die Bohrung der fehlenden Halterung in der Decke.
Der Pfeil markiert die Bohrung der fehlenden Halterung in der Decke.