
Vermessen, verbaut, falsch eingeordnet
Als im Erdgeschoss eines neu gebauten Seniorenzentrums Wasser von der Decke tropfte, wurde die Firma zurate gezogen, die die Sanitärinstallation ausgeführt hatte. Eine Ansammlung von Kondenswasser, urteilte der Fachmann nach dem Öffnen der Zwischendecke. Doch er hatte die Situation falsch eingeordnet; es folgten weitere Wasserschäden. Die Leckageortung führte zu einem WC im ersten Obergeschoss. Es gehörte zu einem Zimmer, das drei Tage vor der ersten Schadenentdeckung erstmals bezogen wurde.

Anhand der ausgebauten Komponenten überprüfte der beauftragte IFS-Gutachter die Installation. Zunächst steckte er das Anschluss-Stück auf den Anschluss der WC-Schüssel: Acht Zentimeter lagen zwischen dem WC-Anschluss und dem Rohrende. Zwischen dem Fliesenspiegel und der Dichtung der Abwasserleitung lagen aber 8,5 Zentimeter. Das Rohr hätte also mindestens 8,5 bis 9 cm lang sein müssen, um überhaupt in die Dichtung eingeschoben werden zu können. Der Monteur muss sich vermessen haben, denn er hatte das Anschlussrohr zu kurz abgeschnitten.

Eine dichte Verbindung hatte an dem WC-Anschluss also von Anfang an nicht bestanden. Von der ersten Benutzung an konnte Abwasser austreten. Installationsfehler haben in den Ursachenstatistiken des IFS seit Jahren einen Anteil von etwa vierzig Prozent an den untersuchten Wasserschäden. Die aktuelle Statistik finden Sie hier (https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/ursachstatistiken/ursachenstatistik_leitungswasserschaeden/)
