
Ungeschützte Kupferrohrleitung im Estrichboden
Im Untergeschoss eines etwa fünf Jahre alten Gebäudes enstand durch eine undichte Rohrleitung ein Wasserschaden. Der betroffene Leitungsabschnitt wurde zur Laboruntersuchung ins IFS geschickt. Das Kupferrohrstück war auf einer Seite stellenweise mit grünen Korrosionsprodukten belegt. Auch in den Bereichen ohne diese Ablagerungen konnte man deutlich sehen, dass das Material durch Korrosion angegriffen war. Die grünen Beläge waren dort lediglich abgeplatzt.

Im Einbauzustand muss es sich bei der korrodierten Hälfte um die Unterseite gehandelt haben. An einer Stelle war das Material durch Außenkorrosion so weit abgetragen, dass ein Loch von etwa einem halben Millimeter Durchmesser entstanden war. Die Gutachterin trennte das Rohrstück auf. Im Gegensatz zur Außenseite war die Innenwand unbeschädigt und mit einer gleichmäßigen Schutzschicht bedeckt, wie sie mit der Zeit in wasserführenden Kupferleitungen entsteht.

Der betroffene Leitungsabschnitt war im Estrichboden des Untergeschosses und dort in einem Nassbereich installiert gewesen. „Nassbereich“ galt offensichtlich auch für den Fußbodenaufbau, denn die Rohre waren dort zweifellos über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit ausgesetzt gewesen. Die gegen Korrosion ungeschützte Kupferleitung wurde so zwangsläufig durch Außenkorrosion angegriffen und zerstört. Woher die Feuchtigkeit im Estrichboden kam, konnte allein durch die technische Laboruntersuchung selbstverständlich nicht geklärt werden. Eindeutig war hingegen der Verstoß gegen die geltende Norm (DIN 1988): Sie schreibt vor, Leitungen nicht unter Kellerflur und unter Fußböden nicht unterkellerter Räume zu verlegen. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, muss ein entsprechender Korrosionsschutz berücksichtigt werden.
