Übeltäter aus der Flasche
Es ist später Freitagabend, als ein Hausmeister seinen letzten Rundgang durch ein Gymnasium macht und seinen Augen nicht traut: Das Erdgeschoss steht unter Wasser. Der Schaden geht von einer Schülertoilette aus, wo unterhalb eines Waschbeckens ein flexibler Anschluss-Schlauch aufgetrennt ist. Da es nach einer mutwilligen Beschädigung aussieht, wird die Kriminalpolizei verständigt. An dem mittlerweile gut gewaschenen Schlauch können die Beamten keine Fingerabrücke oder DNA-Spuren mehr sichern. Ein Gutachter findet den Übeltäter später dennoch.
Was an besagtem Freitag in der Schule geschehen war, sollte das IFS für den Versicherer ermitteln. Der aufgetrennte Schlauch wurde darum zur Untersuchung ins Labor geschickt. Hinweise auf eine mutwillige Zerstörung konnte der Gutachter daran nicht finden, aber ein Schadenbild, das sehr häufig auftritt: Das Edelstahldrahtgeflecht des Schlauches war korrodiert. Durch diese Schwächung des Stützgeflechts konnte der Schlauch dem Leitungsdruck nicht dauerhaft standhalten und platzte schließlich auf. Bei der weiteren Untersuchung stellte der Gutachter Chlor in den Ablagerungen auf den Drähten des Geflechts fest – es war durch ein aggressives Reinigungsmittel geschädigt worden.
Der Übeltäter war also aus einer Flasche und nicht etwa unzufrieden aus einem Klassenraum gekommen. Eine – meist chemisch induzierte – Korrosion des Metalldrahtgeflechts ist einer der Hauptgründe für Schäden an flexiblen Schläuchen. Eine weitere häufig auftretende Schadenursache in diesem Zusammenhang ist, dass der verhältnismäßig geringen Lebenserwartung der Schläuche nicht immer Rechnung getragen wird. Sie halten ungefähr 20 Jahre. Allerdings kann diese Zeitspanne, je nach Betriebsbedingungen, auch deutlich kürzer ausfallen. Das IFS empfiehlt, flexible Anschlussschläuche hin und wieder auf Korrosionsspuren zu prüfen und sie rechtzeitig auszutauschen.