Eine frostige Schadenbilanz

Im zurückliegenden Winter waren besonders viele Immobilien von Frostschäden betroffen. Wir werfen einen Blick auf die typischen Umstände dieser Ereignisse…

Geplatze Heizkörper und Rohrleitungen, geborstene Armaturen, getrennte Pressverbindungen und herausgedrückte Perlatoren – in einem kommunalen Gebäude stießen IFS-Gutachter auf das gesamte Repertoire typischer Schadenbilder, die durch Frosteinwirkung auf wasserführende Installationen entstehen. Schon vor dem Beginn des Winters war die Nutzung durch die Gemeinde ausgelaufen; das Haus stand leer. Offenbar gab es niemanden, der dafür zuständig war, das Gebäude zu kontrollieren. Als im Dezember eine strenge Frostperiode einsetzte, entstanden umfangreiche Schäden, die zunächst nicht bemerkt wurden.

Aus dem Heizkörper ist ein relativ großes Stück herausgebrochen.
Aus dem Heizkörper (1) ist ein relativ großes Stück herausgebrochen.

Frostschäden entstehen vor allem in nicht oder nicht durchgehend genutzten Immobilien. In einem anderen Ort kam es zu erheblichen Schäden in einem Gebäude, das von der Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet wurde. Hier war alles vorbereitet worden, doch die angekündigten Bewohner waren noch nicht eingetroffen, als der Frost einsetzte.

Der Schaden ist in einem solchen Fall nicht nur mit finanziellem, sondern auch mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden, da das Gebäude häufig wochenlang nicht mehr genutzt werden kann. Im Hinblick auf Frosteinwirkung ist wichtig, die Zuständigkeit für den Betrieb bzw. die Kontrolle einer Immobilie rechtzeitig zu klären. Das trifft keinesfalls nur kommunale Gebäude, wie unser nächstes Beispiel zeigt:

Der Perlator wurde aus der Duscharmatur gedrückt.
Der Perlator wurde aus der Duscharmatur gedrückt.

Während der Frostperiode im Dezember kam es auch in einem Ferienhaus zu einem erheblichen Schaden. In der Küche einer Wohnung waren zwei Klemmringverbindungen auseinandergedrückt worden. Das Haus hatte keine Wintergäste. Der Leerstand zwischen Oktober und April war bekannt. Der Eigentümer hatte eine Hausverwaltung damit beauftragt, nach der Immobilie zu sehen. Doch im Vertrag war die Kontrolle der Beheizung bzw. der Frostsicherheit nicht vorgesehen. Darum wurde auch dieser Schaden erst einige Wochen nach seinem Eintritt bemerkt.

Weitere typische Umstände für Frostschäden sind Eigentümerwechsel. In einem kürzlich vom IFS untersuchten Fall war nach dem Tod eines Hauseigentümers noch nicht geklärt, wer die Immobilie erben würde. In dem nicht beheizten Gebäude entstand im Dezember ein erheblicher Schaden.

Das Rohr wurde aus der Verbindung gedrückt.
Das Rohr wurde aus der Verbindung gedrückt.

Wenn eine Immobilie längere Zeit nicht genutzt wird, sollten Heizungen und Trinkwasserinstallationen entleert werden. Oft erscheint diese Maßnahme der Schadenverhütung zu aufwendig. Dann sollte man das Schadenpotential immerhin begrenzen, und das gelingt mit einem Handgriff: „Durch das Zudrehen des Hauptwasserhahns reduziert sich das Risiko, dass das Gebäude geradezu geflutet wird, auf einen ärgerlichen, aber lokal begrenzten Wasserschaden“, sagt IFS Gutachterin Dr. Meike Quitzau. Das ist auch in Sanierungsphasen einfach umzusetzen. Denn auch hier kommt es relativ häufig zu Frostschäden, wenn die Trinkwasserinstallation in Betrieb ist, aber die Heizung nicht oder nicht in allen Gebäudeteilen.

Im vergangenen Winter trafen außerdem überraschend niedrige Temperaturen auf hohe Energiepreise und knappe Ressourcen. Da ist der Wunsch zu Sparen nachvollziehbar. Dabei muss allerdings das Wetter berücksichtigt und bei Frost die Beheizung angepasst oder die Immobilie anderweitig frostsicher gemacht werden. (is)