Schaden noch vor der Inbetriebnahme
Im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses wurde gerade das Badezimmer saniert, als es zu einem umfangreichen Wasserschaden kam. Die Leckage lag am Unterbau der Duscharmaturen. Acht Tage zuvor hatte ein Fachmann dort den Unterputz-Einbaukörper installiert, von dem die Undichtigkeit ausging. Die blaue Kunststoffdose mit dem darin befindlichen Messinggrundkörper wurde zur Ermittlung der Schadenursache ins IFS geschickt. Das Bild links zeigt den Einbaukörper mit zwei Ausgängen oben und unten und den Eingängen für Warm- und Kaltwasser. Zwischen den Eingängen, die jeweils mit einem integrierten Absperrventil ausgestattet sind, befindet sich eine Kunststoffabdeckung.
Bei der Dichtigkeitsprüfung im Labor trat Wasser zwischen der Abdeckplatte und dem dahinter liegenden Grundkörper aus, sobald eines der beiden Absperrventile geöffnet war. Die IFS-Gutachterin schraubte die Platte ab und stellte fest, dass diese nicht mehr vollkommen plan war, sondern durch einen zu großen Druck von innen etwas verformt. Zudem befand sich die größere der beiden Gummidichtungen auf der Innenseite nicht mehr an ihrer ursprünglichen Position. Auch sie war verformt worden. Abdrücke auf dem Messinggrundkörper zeigten, dass die Dichtung zunächst an der richtigen Stelle gesessen hatte; um einen Produktfehler handelte es sich nicht. Vielmehr hatte der Installateur einen Fehler gemacht.
Der Schaden ereignete sich während der Sanierungsphase. Der Unterbau der Duscharmatur in Form der Einbaudose war zu diesem Zeitpunkt bereits installiert, die Armatur selbst aber noch nicht. Nach dem Einbau der Dose wurden die Leitungen gespült. Währenddessen müssen die Absperrventile an den Wassereingängen geöffnet sein. Danach aber hätte der Monteur die Ventile wieder schließen müssen. Darauf weist der Hersteller in der Montageanleitung ausdrücklich hin. Bei der blauen Kunststoffplatte, die auf dem ersten Bild zu sehen ist, handelt es sich nämlich um eine provisorische Abdeckung, die beim Einbau der Armatur wegfällt und durch den Armaturkörper ersetzt wird. Die Platte ist nicht ausgelegt, um dem Leitungsdruck des Wassers dauerhaft standzuhalten. Die Spülung der Leitung hält sie aber aus. Weil der Installateur die Absperrventile nicht wieder geschlossen hatte, lag an der Abdeckplatte also dauerhaft Leitungsdruck an. Nach acht Tagen war eine ihrer Dichtungen so weit verrutscht und die Platte selbst so weit verformt, dass eine erhebliche Wassermenge auslief. In diesem Fall war demnach wieder einmal das Problem, dass der Fachmann der Montageanleitung des Herstellers keine Beachtung geschenkt hatte. Vielleicht hatte er auch einfach vergessen, die Absperrventile zu schließen. In beiden Fällen hätte ein bisschen mehr Sorgfalt den Schaden verhindert.