Der Ausschnitt in der Bitumenbahn war ursprünglich wesentlich größter als der Rohrdurchmesser und wurde mit einem Flicken auf Maß gebracht.

Mangel erkannt – und ignoriert

An einem Neubau sind in der Regel Mitarbeiter verschiedener Unternehmen beteiligt. Damit in dieser Situation nicht sprichwörtlich viele Köche den Brei verderben, muss die Bauleitung den Überblick behalten. Das gelingt allerdings nicht immer, wie dieser Leitungswasserschaden in einem Theater zeigt, der noch während der Bauphase entdeckt wurde. Das Wasser trat an einer Hydrantenzuleitung aus Kunststoff aus. Sie war von Firma 1 durch die Bodenplatte des Fundaments verlegt und an der Wand nach oben geführt worden. Firma 2 dichtete einige Monate später die Bodenplatte mit Bitumenbahnen ab. Die Bauleitung stellte anschließend fest, dass die Abdichtung der Bodenplatte im Bereich der PE-Rohre nicht wie vorgesehen mit Flüssigabdichtung durchgeführt worden war. Der Mangel wurde dokumentiert und anschließend offensichtlich nicht mehr beachtet.

Der Ausschnitt in der Bitumenbahn war ursprünglich wesentlich größter als der Rohrdurchmesser und wurde mit einem Flicken auf Maß gebracht.
Der Ausschnitt in der Bitumenbahn war ursprünglich wesentlich größter als der Rohrdurchmesser und wurde mit einem Flicken auf Maß gebracht.

Vier Monate später wurde das Kunststoffrohr – von einer dritten Firma – an die Wasserzuleitung angeschlossen, und nach zwei weiteren Monaten wurde der Fußbodenaufbau montiert. Nachdem wieder zwei Monate vergangen waren, wurde ein Außenhydrant an die Kunststoffleitung angeschlossen, und gut drei Wochen später wurde schließlich der Wasserschaden entdeckt. Zehn Monate waren vergangen, seit die Bauleitung den Mangel an der Abdichtung festgestellt hatte. Die Laboruntersuchung des Rohrabschnitts und der Bitumenbahn, mit der die Durchführung abgedichtet worden war, zeigte, was geschehen war:

Im Rissbereich haften an dem Rohr rundum Bitumenreste. Das kleine Bild zeigt eine Vergrößerung des Risses.
Im Rissbereich haften an dem Rohr rundum Bitumenreste. Das kleine Bild zeigt eine Vergrößerung des Risses.

Das Kunststoffrohr war durch die Bitumenbahn geführt und die Bahnen waren heiß angeklebt worden. Dabei wurde auch der Rohrabschnitt angeschmolzen. Für solche thermischen Belastungen ist dieses Material nicht ausgelegt. Die Spuren verrieten weiter, dass der Monteur versucht hatte, den Spalt zwischen Rohr und Bitumenbahn zu schließen, indem er die weiche Bitumenmasse in den entstandenen Spalt hineindrückte. An der Bitumenbahn – auf der ersten Abbildung – ist zu erkennen, dass der Ausschnitt für die Durchführung ursprünglich deutlich größer war als der Rohrdurchmesser und mit einem weiteren Stück Bitumen zusammengeflickt wurde. An dem Kunststoffrohr hatte diese handwerkliche Präzisionsarbeit Spuren hinterlassen: Das Rohr war nicht nur angeschmolzen, sondern auch mechanisch beschädigt; Risse waren entstanden. Diese Schäden waren bereits vorhanden gewesen, als die Bauleitung den Mangel entdeckt hatte. Das Rohr hätte daraufhin ausgetauscht werden müssen. Spätestens bei einer Dichtigkeitsprüfung, nachdem das Rohr über ein Absperrventil an die Wasserversorgung angeschlossen wurde, hätte man die Leckage bemerken müssen. Wie der IFS-Gutachter, der diesen Fall untersuchte, anhand der Unterlagen nachvollziehen konnte, wurde der Leitungsabschnitt aber nie auf Dichtigkeit geprüft.

Der Rissbereich auf der Rohrinnenwand
Der Rissbereich auf der Rohrinnenwand