Nutzungsänderungen berücksichtigen

Frostschäden treten vor allem in nicht oder nur teilweise genutzten Gebäuden auf. Vorsicht ist immer geboten, wenn sich das Nutzungsverhalten ändert

 
Zufällig wurde der Schaden in einem Vereinsheim von einem Sportler entdeckt, der nach dem Training auf dem Außengelände die Sanitärräume betrat. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 300 m3 Wasser ausgelaufen. Hätte der Mann nicht zufällig an einem Montag seine Runden um den Platz gedreht, wäre der Schaden noch wesentlich größer geworden. Die Schadenentstehung lag bereits ein paar Tage zurück.

Die Leckageortung führte auf den ungedämmten Dachboden des Gebäudes, durch den die Trinkwasserleitung verlief. An zwei Stellen waren die Kupferrohre geborsten. Ursache war eine starke Krafteinwirkung von innen, also ein massiver Druckanstieg – das charakteristische Bild einer Frosteinwirkung. Zwar waren die Rohre von einer Dämmhülse umschlossen und zusätzlich mit einer etwa zehn Zentimeter dicken Mineralwolldämmung umwickelt, doch das bot keinen ausreichenden Schutz, als die Außentemperatur um das Gebäude für einige Tage auf bis zu -12 °C fiel.

„Wärmedämmung allein kann das Auskühlen nur verzögern, aber nicht verhindern“, erklärt Dr. Thorsten Pfullmann, der im IFS die Fachverantwortung für die Untersuchung von Leitungswasserschäden trägt. Eine Rohrbegleitheizung hätte die Trinkwasserleitung im ungedämmten Dachboden vor dem Einfrieren bewahrt. In den Jahren zuvor hatte die regelmäßige Nutzung des Gebäudes die Entstehung von Frostschäden verhindert. Im Zuge der Corona-Eindämmungsmaßnahmen wurde das Vereinsleben weitgehend heruntergefahren. Darum wurde das Sportheim nur noch auf niedrigem Niveau beheizt, und vor allem gab es kaum noch Bewegung in den Wasserleitungen.

Im vergangenen Winter hat das IFS auffällig viele Frostschäden an Gebäuden untersucht, die im Zuge des Lockdowns nicht oder selten genutzt wurden. Diese verbreitete und extreme Veränderung verdeutlicht einen Zusammenhang, der in jedem Winter zu zahlreichen Schäden an Wasser- und Heizungsleitungen führt: „Wenn sich etwas an der Gebäudenutzung oder an der Installation ändert, müssen die Bedingungen im Hinblick auf mögliche Frostschäden überprüft werden“, sagt Pfullmann. Wenn ein Gebäude zum Beispiel wegen eines Eigentümer- oder Mieterwechsels zeitweise leersteht, müssen die Leitungen während dieser Zeit entweder entleert oder eine ausreichende Beheizung sichergestellt werden. Wie stark das Gebäude beheizt werden muss, um Frostschäden auszuschließen, ist von den Gegebenheiten abhängig und muss für jede Immobilie individuell beurteilt werden. Einfluss haben zum Beispiel die Wärmedämmung und der Leitungsverlauf.

Von Frostschäden sind zwar größtenteils, aber nicht ausschließlich ungenutzte Gebäude betroffen. Auch Änderungen an der Installation oder an der Wärmedämmung können zur Folge haben, dass Leitungen, die bisher durch die gewöhnlichen Nutzungsbedingen geschützt waren, plötzlich einfrieren können. Ein Beispiel ist eine neue Heizung im Dachboden, die weniger Abwärme produziert und darum die Leitungen in der Umgebung nicht mehr warm genug hält. Oder eine neue Dämmschicht macht Abseiten, durch die Leitungen verlaufen, zu frostgefährdeten Bereichen. Wo mögliche Schwachstellen liegen, haben wir in unserem Wintercheck zusammengestellt. (is)