Frostschäden: Vorsicht bei Eigentümerwechsel

Zu Frostschäden in Wohngebäuden kommt es meistens, wenn sie nicht bewohnt werden. Eine heikle Phase ist der Eigentümerwechsel. Ein Beispiel:

Wenige Wochen nachdem der Eigentümer verstarb, wurde sein Reihenhaus verkauft. Etwa einen Monat nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sahen Nachbarn, dass Wasser aus dem Gebäude lief. Die Feuerwehr verschaffte sich Zutritt und schloss den Hauptwasserhahn.

Die Wand ist an den drei Leckagestellen geöffnet. Rechts: Nahaufnahme der getrennten Trinkwasserleitung, die links mit der Nummer 3 markiert ist.
Die Wand ist an den drei Leckagestellen geöffnet. Rechts: Nahaufnahme der getrennten Trinkwasserleitung, die links mit der Nummer 3 markiert ist.

Die Leckageortung führte zu einer Innenwand, durch die sowohl die Heizungs- als auch die Trinkwasserleitung lief. Es gab zwei Undichtigkeiten an der Heizungsleitung aus Kupfer und eine an der Trinkwasserleitung aus Edelstahl.

Eine Laboruntersuchung der betroffenen Komponenten zeigte, dass weder Installations- noch Produktmängel vorlagen. Die getrennten Verbindungen beider Systeme waren durch einen starken Innendruck auseinandergeschoben worden. Dieses Schadenbild ist ausschließlich durch Frosteinwirkung zu erklären.

Das Kupferrohr aus der Heizungsleitung wurde mehrere Millimeter aus dem Fitting gedrückt.
Das Kupferrohr aus der Heizungsleitung wurde mehrere Millimeter aus dem Fitting gedrückt.

Weniger leicht ist zu erklären, warum dieser Schaden nicht verhindert wurde. Knapp zwei Wochen vor der Schadenentdeckung war der neue Eigentümer mit einem Fachmann für Sanitärtechnik im Haus. Dieser Zeitpunkt lag in einer Wetterphase mit Eistagen, das bedeutet, die Höchsttemperatur liegt unter 0 °C. Der Gaszähler war bereits demontiert und eine Beheizung darum nicht möglich.

Der Fachmann gab dem IFS gegenüber später an, sich darüber gewundert zu haben, dass die Wasserleitungen nicht entleert worden waren. Das Schadenrisiko war ihm offensichtlich bewusst, doch das hat nicht zum Handeln geführt.

Wasserführende Leitungen müssen durch ausreichende Beheizung vor Frostschäden geschützt werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Leitungen entleert werden. (is)

Nahaufnahme der gebrochenen Lotwulst aus Bild 2
Nahaufnahme der gebrochenen Lotwulst aus Bild 2