
Frost im Winter – Schaden im Sommer

Im IFS untersuchte ein Gutachter das Bauteil. Es handelte sich um eine Markenarmatur, an der es keine Hinweise auf einen Produktmangel gab. Sie bestand aus einem Ventilrohr aus verchromtem Messing; an der für den Außenbereich vorgesehenen Seite gab es ein Auslaufgehäuse mit einer Steckschlüsselbedieneinheit.
Und doch gab es einen Frostschaden: An einem Gewindespalt zwischen dem Ventilrohr und dem Übergang, in dem das Ventil saß, war das Rohr durch eine Krafteinwirkung von innen aufgeweitet. Die O-Ringdichtung, die hier zur Abdichtung nötig war, wurde herausgedrückt und verquetscht. An dieser Stelle lief bei der Prüfung im Labor Wasser aus der Armatur.
Während einer Frostperiode im zurückliegenden Winter muss am Auslauf ein Gartenschlauch oder eine Schnellkupplung mit Rückschlagventil angeschlossen gewesen sein. Ist zum Beispiel ein mit Wasser gefüllter Gartenschlauch angeschlossen, so kann sich das Ventilrohr beim Schließen des Ventils nicht entleeren. Die Frostsicherheit der Armatur ist dann nicht mehr gegeben.
Weil die Leckage im hier geschilderten Fall innerhalb der Wand lag, konnte lange Zeit unbemerkt Wasser austreten. Erst im Juni zeigten sich die Folgen der entstandenen Durchfeuchtung, und Anfang Juli wurde die Undichtigkeit schließlich gefunden.
Gartenschläuche, Regentonnen, Hochdruckreiniger – manche Schwachstelle für ärgerliche Frostschäden ist schnell übersehen. Haben Sie an alles gedacht? Mit dem kostenlosen IFS-Wintercheck sind Sie auf der sicheren Seite.