Rekonstruktion des Verbindungsstückes im Wandaufbau zwischen der Holzspanplatte (1) und der Holzweichfaserplatte (2)

Keinen Platz für Isoliermaterial eingeplant

Die Edelstahlkaminanlage im Haus eines Versicherungsnehmers war noch recht neu, als ein Feuerwehreinsatz notwendig wurde: Am Morgen des Schadentages befeuerte der Mann den angeschlossenen Ofen im Wohnzimmer. Er hatte ihn erst wenige Male benutzt. Am späten Morgen verließ der Versicherungsnehmer das Haus. Als er am Abend zurückkehrte, nahm er zunächst einen leichten Nebel und einen ungewöhnlichen Geruch wahr. Er legte noch einmal Holz in den Ofen, doch dann gab es eine stärkere Rauchentwicklung im Raum. Also entfernte er das Brennholz und löschte es in einem Blecheimer mit Wasser ab. Die Wand hinter dem Ofen war heiß, und noch immer gab es eine Rauchentwicklung am Schornstein. Der Versicherungsnehmer rief die Feuerwehr; die Einsatzkräfte öffneten den Wandaufbau hinter dem Ofen und löschten dort einen Flammenbrand.

Rekonstruktion des Verbindungsstückes im Wandaufbau zwischen der Holzspanplatte (1) und der Holzweichfaserplatte (2)
Rekonstruktion des Verbindungsstückes im Wandaufbau zwischen der Holzspanplatte (1) und der Holzweichfaserplatte (2)

Das IFS wurde mit der Ermittlung der Schadenursache beauftragt. Das Feuer hatte sich zweifellos im Wandaufbau im Bereich des Verbindungsstückes vom Ofen zum Schornstein entwickelt. Bei der verwendeten Wanddurchführung handelte es sich um ein zugelassenes Bauelement. Doch die Fachfirma, die es eingebaut hatte, hatte dabei einen schwerwiegenden Fehler gemacht, wie der Gutachter herausfand: In der Montageanleitung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wanddurchführung die gesamte Wand durchdringen und das einwandige Abgasrohr mit einer 30 mm dicken Dämmstoffschicht umgeben sein muss. Mögliche Spalte zwischen dem Verbindungsstück und der Wanddurchführung waren mit nicht brennbarem Material zu füllen, hieß es außerdem. Auf einem Foto, das der Versicherungsnehmer während der Montage vom Wohnzimmer aus gemacht hatte, war die Wanddurchführung (die weiße Dämmschicht) deutlich zu sehen. Erkennbar war auch, dass der Spalt zwischen dem Verbindungsstück und der Wanddurchführung nicht ausgefüllt war.

Das Verbindungsstück im Wandaufbau während der Montage vom Wohnraum aus gesehen
Das Verbindungsstück im Wandaufbau während der Montage vom Wohnraum aus gesehen

Eine Holzweichfaserplatte bildete die äußere Schicht des Wandaufbaus. Der Gutachter konnte anhand des noch vorhandenen Bohrkerns und der Rekonstruktion des Verbindungsstückes nachvollziehen, dass der Durchmesser des Bohrkerns deutlich zu gering war. Für eine Montage der Wanddurchführung war zu wenig Platz. Sie konnte nicht wie gefordert den gesamten Wandaufbau durchdrungen haben. Im Bereich der Holzweichfaserplatte war keine Wanddurchführung verbaut. Vielmehr endete diese vor der Platte im Wandaufbau. Aufgrund der fehlenden Isolierung konnte die Strahlungswärme des in diesem Bereich nicht wärmeisolierten Verbindungsstückes einen Glimmbrand an der nicht geschützten Weichfaserplatte auslösen. Dieser entwickelte sich schließlich zu einem Flammenbrand. Die Kaminanlage war nach der Montage vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen worden. Er hätte den Montagefehler, der gegen die Feuerungsverordnung (FeuVo) verstieß, bei der Abnahme bemerken müssen. Leider hat das IFS schon häufig ähnliche Fälle untersucht.

Der Bohrkern aus der Holzweichfaserplatte der Außenwand
Der Bohrkern aus der Holzweichfaserplatte der Außenwand