
Explosion nach Gasflaschenwechsel
In einer Shisha-Bar wurde bei einer Explosion mit anschließendem Brand ein Mitarbeiter schwer verletzt. Mit Mühe konnte sich der Mann ins Freie retten, wo Passanten ihm halfen. Beim Eintreffen der Feuerwehr befand sich in der Küche der Bar eine Gasflasche mit noch geöffnetem Ventil. Das ausströmende Gas brannte wie ein Flammenwerfer. Gemeinsam mit der Polizei untersuchte das IFS später die Unglücksstelle und rekonstruierte anhand der Spurenlage den Schadenhergang. Der verletzte Mitarbeiter befand sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus und konnte noch nicht befragt werden.

Dem Schadenbild nach stand zweifellos die kleine Küche im Mittelpunkt des Geschehens. Dort hatten die Einsatzkräfte einen zweiflammigen Gaskocher gefunden, dessen Oberfläche zum Schutz vor Verunreinigungen mit Alufolie abgedeckt worden war. Der Kocher und die Gasflasche wurden zunächst von der Polizei sichergestellt. Zum Untersuchungstermin brachte der zuständige Beamte sie wieder mit und stellte sie an ihre ursprünglichen Plätze. Der Gaskocher war offenbar zur Entzündung der Shisha-Kohle benutzt worden, die für den Betrieb von Wasserpfeifen benötigt wird. In unmittelbarer Nähe des Kochers hatte vor dem Heizkörper des Raumes die Gasflasche gestanden. Deren Ventil hatte ein Feuerwehrmann während des Löscheinsatzes zugedreht, wie der IFS-Gutachter erfuhr.

Bei der Untersuchung fand er im Brandschutt vor dem Heizkörper einen Druckminderer. Der angeschlossene Gasschlauch war mit dem Fußbodenbelag verbacken. Daneben lag eine Rohrzange. Im Flur der Betriebsräume befand sich noch eine weitere, leere Gasflasche. Zu der Explosion muss es beim Wechsel der Gasflasche gekommen sein. Der Druckminderer war zu diesem Zeitpunkt nicht angeschlossen. Es hatte also einen Gasaustritt gegeben. Mögliche Ursache dafür war mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Mitarbeiter das Ventil der neuen Flasche geöffnet hatte, ohne den Druckminderer anzuschließen. Dem IFS ist auch ein Fall bekannt, in dem es zum Gasaustritt kam, weil das Ventil einer neuen Gasflasche nicht zugedreht, sondern nur durch die übliche – zusätzliche – Schutzkappe gesichert war, so dass es beim Abdrehen der Schutzkappe direkt zu einem Gasaustritt kam. Ob Unglück oder Fahrlässigkeit, eindeutig ist, dass einige Regelverstöße hier eine Explosion ermöglicht haben. So gab es in der Küche keine Lüftungsöffnungen, wie sie zum Beispiel in der VdS 2869 für Räume, in denen Flüssiggasflaschen aufgestellt sind, gefordert werden. Zudem hatte die Gasflasche viel zu nah am Gaskocher gestanden. Nicht zuletzt handelte es sich bei dem Druckminderer, den der Gutachter in der Küche fand, um eine einfache Ausführung, wie sie für den Privatgebrauch vorgesehen ist. Im gewerblichen Bereich werden Regler eingesetzt, die aus zwei Druckminderern bestehen. Wird in einem Lokal, ganz gleich welcher Art, Gas in der Küche eingesetzt, so sollten die Gäste zu Recht erwarten dürfen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
