Explosion nach Gasaustritt im Imbiss
Ein lauter Knall hallte am Freitagabend durch die Straße. Danach war das Verkaufsfenster eines gemauerten Häuschens zerstört, eine der Dachflächen war verrutscht und die Wände neigten sich nach außen. Das Inventar des Imbisses, der sich darin befunden hatte, lag zum Teil auf den Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Glücklicherweise war zum Zeitpunkt der Explosion niemand in dem kleinen Gebäude gewesen, denn der Betrieb war seit einer Woche geschlossen. Zuletzt hatte sich der Betreiber zwei Tage zuvor dort aufgehalten.
Der Mann unterhielt den Imbiss erst seit wenigen Monaten. Regelmäßig habe er die Flüssiggasflasche für den Herd gewechselt, berichtete er dem ermittelnden IFS-Gutachter bei der Untersuchung. Die Verschraubung des Druckminderers habe er immer mit einer Zange angeschlossen. Eine Dichtigkeitsprüfung habe er hingegen nie durchgeführt. Auf der Überwurfverschraubung des Druckminderers hatte die Zange deutliche Spuren hinterlassen. Offenbar hatte der Betreiber sie sehr entschlossen angezogen. Doch diese Verschraubung wird bei fachgerechter Anwendung nur handfest angezogen. Zu viel Kraftaufwand führt zur Beschädigung. Und diese Beschädigung war offenbar auch eingetreten: Trotz vollständig angezogener Verschraubung wackelte der Druckminderer am Entnahmeventil der Flasche. Die Anschlussverschraubung konnte somit nicht dauerhaft dicht erstellt werden.
Das Flaschenventil war bei der Untersuchung nicht vollständig geschlossen. Der Betreiber hatte es beim letzten Gebrauch offenbar nicht ganz zugedreht. So strömte also Gas aus der Flasche durch den Anschluss-Schlauch zum Herd. An einem Anschlusswinkel an der Unterseite des Gerätes entdeckte der Gutachter bei der Dichtigkeitsprüfung mit einem schaumbildenden Mittel eine weitere Leckage. Die Undichtigkeiten haben möglicherweise bereits eine längere Zeit bestanden. Im Betrieb war jedoch das große Verkaufsfenster in der Regel geöffnet, und die Abzugshaube lief, so dass das austretende Gas entweichen konnte. Erst während der Betriebspause hatte sich allmählich ein explosionsfähiges Gas-Luftgemisch gebildet, das schließlich – wahrscheinlich durch den Schaltfunken eines Kühlgerätes – gezündet wurde. Gleich mehrere Fehler haben zu diesem Schaden geführt: Die Anlage war insgesamt nicht in bestem Zustand, was auf die falsche Handhabung zurückzuführen war. Zudem hatte der Betreiber keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt, die beim Anschluss der Gasflasche aber vorgeschrieben ist, und nicht zuletzt hatte er das Entnahmeventil nach dem letzten Gebrauch nicht sorgfältig zugedreht. Im Zusammenhang mit Flüssiggas kommt es immer wieder zu Explosionen, bei denen nicht nur Gebäude zerstört, sondern auch Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. Insbesondere hier mahnt das IFS darum, die Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise genau zu beachten.